Die vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) geplante öffentliche Finanzierung des Baus und Betriebs fossiler Gaskraftwerke verstößt gegen das EU-Beihilferecht. Zu diesem Ergebnis kommt ein von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten der Kanzlei K&L Gates. Auf Anfrage von PHOTON wollte das BMWE das Gutachten nicht kommentieren, teilt jedoch mit: »Wir arbeiten in intensivem Austausch mit der Europäischen Kommission daran, bis Ende des Jahres Klarheit über die Ausschreibungen zu haben.«
Die geplante Bauförderung ist eine sogenannte Beihilfe, also eine staatliche Unterstützung für Unternehmen, die deren wirtschaftliche Lage verbessert und dadurch den Wettbewerb im Binnenmarkt verzerren kann. Grundsätzlich sind Beihilfen verboten, es sei denn, sie dienen einem öffentlichen Interesse, etwa dem Klimaschutz oder der Versorgungssicherheit. Sie müssen von der EU-Kommission genehmigt werden.
Auch die Vorgängerregierung hatte dazu bereits Gespräche mit Brüssel geführt. Das Ergebnis: Fünf Gigawatt reine Gaskraftwerke sollten als Maßnahme zur Versorgungssicherheit gelten, während 7,5 Gigawatt wasserstofffähige Gaskraftwerke, reine Wasserstoffkraftwerke und Langzeitspeicher als Klimaschutzmaßnahmen anerkannt werden sollten. Das BMWE plant hingegen, 20 Gigawatt fossile Gaskraftwerke zu fördern. »Da diese nicht als Beitrag zum Klimaschutz gelten können, bleibt als Begründung allein die Versorgungssicherheit«, so die Einschätzung der DUH. Diese Argumentation wurde in einem Rechtsgutachten geprüft. Das Ergebnis: Eine Förderung neuer Gaskraftwerke wäre nur zulässig, wenn tatsächlich ein Marktversagen vorliegt, übermäßige Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden und die Maßnahme nachweislich notwendig, geeignet, technologieoffen, angemessen und transparent ausgestaltet ist. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass diese Voraussetzungen nicht ausreichend erfüllt sind.
»Es gibt keinen Nachweis, dass ausschließlich Gaskraftwerke gebraucht werden. Denn es stehen zahlreiche Alternativen bereit: Stromspeicher können überschüssige Energie aus Wind- und Solaranlagen zwischenspeichern und bedarfsgerecht wieder einspeisen. Flexible Verbraucher – etwa in der Industrie – können ihren Strombedarf zeitweise senken und dafür entschädigt werden. Ein stärkerer Netzausbau erleichtert den Transport von Strom aus Regionen mit viel Wind- oder Solarstrom«, so die DUH.
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