Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat eine Untätigkeitsklage gegen das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) eingereicht. Anlass ist eine im März gestellte Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) zu den Gesprächen von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche bei der Energiekonferenz CERAWeek der US-Öl- und Gasindustrie in Houston, Texas. Das BMWE habe die gesetzliche Frist zur Beantwortung verstreichen lassen, ohne die angefragten Informationen herauszugeben.
An der von S&P Global ausgerichteten Konferenz nehmen jährlich Hunderte Manager der weltweit wichtigsten Öl- und Gasunternehmen teil. Auf der Veranstaltung hatte Wirtschaftsministerin Reiche das deutsche Klimaziel und die EU-Methanverordnung infrage gestellt, wie mehrere Medien – darunter das Handelsblatt – berichteten. Es sei »naiv« zu glauben, Deutschland könne »einfach bei Wind und Sonne bleiben« und dabei sowohl die Klimaziele erreichen als auch eine wettbewerbsfähige Industrie haben, sagte Reiche demnach auf der Konferenz.
»Wir kritisieren die Informationspolitik des Bundeswirtschaftsministeriums scharf. Es ist nicht hinnehmbar, dass das Wirtschaftsministerium unsere berechtigte Anfrage monatelang liegen lässt«, so Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH. »Wenn die Wirtschaftsministerin in Houston vor der Öl- und Gasindustrie der USA bei tosendem Beifall einen Angriff auf das deutsche Klimaziel und die Methanverordnung ankündigt, muss sie auch offenlegen, mit wem sie dort gesprochen hat und welche Zusagen gemacht wurden. Genau dafür ist das Umweltinformationsrecht da.« Die DUH fordert vom Wirtschaftsministerium die sofortige und vollständige Herausgabe der Termine und Gesprächsprotokolle.
Reiches Vorstoß beim EU-Energierat in der vergangenen Woche am 29. Juni 2026 erhärtet nach Ansicht der DUH den bei der CERA Week entstandenen Eindruck massiver Interessenskonflikte der Ministerin. Entgegen dem Veto von Umweltminister Carsten Schneider unterstützte Reiche angeblich im Namen der gesamten Bundesregierung einen Vorstoß aus der Slowakei und Tschechien, die Methanverordnung faktisch auszusetzen. Dabei bediente sie sich laut DUH unkritisch bereits widerlegter Argumente des fossilen Lobbyverbands IOGP und reproduzierte die Falschbehauptung, die EU könne wegen der Methanverordnung ab 2027 nur noch fossile Energien aus Norwegen importieren.
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