Die Fraktion Die Linke lehnt den Entwurf der Bundesregierung zur EEG-Novelle ab. In einem Antrag vom 8. September fordern die Abgeordneten um den Fraktionsvorsitzenden Sören Pellmann, die Förderung für Photovoltaikanlagen des zweiten Segments (Solaranlagen auf, an oder in Gebäuden) zu erhalten. Dafür soll bei Erreichung der Ausbauziele eine schnellere Absenkung der festen Einspeisevergütung geprüft werden. Außerdem will Die Linke erreichen, dass der Strommengenpfad (§ 4a EEG) und die Zwischenziele als Richtwerte für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien beibehalten werden.
Beim Zubau soll zudem das gleichmäßige Verhältnis zwischen Freiflächen- und Dach-PV erhalten bleiben. Privilegien für besondere Solaranlagen – einschließlich Agri-PV und gebäudeintegrierter PV – sollen unverändert fortgeführt werden. Der jährliche Bericht der Bundesnetzagentur über die Erfahrungen mit den Bestimmungen des EEG zur Sicherung der Bürgerenergie und der Bürgerbeteiligung soll beibehalten werden. Zudem soll ein ambitionierter Ausbaupfad für Solaranlagen über das Jahr 2030 hinaus fortgeschrieben werden.
Außerdem fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, weitere Gesetze vorzulegen, um die Energiewende voranzubringen. Dazu gehört laut Antrag unter anderem ein Gesetzentwurf, der den Standortkommunen einen Bonus von 25.000 Euro pro einem Megawatt Leistung eines Wind- oder Solarparks gewährt. Außerdem soll ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, um das Ziel des EEG einer installierten Leistung von Windenergieanlagen an Land von 115 Gigawatt im Jahr 2030 zu erreichen. Die Linke verlangt darüber hinaus einen Gesetzentwurf, der zusätzlich zu den regulären Ausschreibungen Resilienzausschreibungen in allen Segmenten (PV, Wind-an-Land und Wind-auf-See) vorsieht.
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