Deutsche Umwelthilfe und Green Planet Energy gehen gegen StromVKG vor

Deutsche Umwelthilfe
© European Union

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und die Energiegenossenschaft Green Planet Energy haben bei der EU-Kommission Beschwerde gegen das Stromversorgungssicherheits- und Kapazitätsgesetz eingereicht (StromVKG). Green Planet Energy und DUH kritisieren, dass das Gesetz faktisch auf neue Gaskraftwerke zugeschnitten sei und damit gegen europäisches Beihilfe- und Wettbewerbsrecht verstoße. Das StromVKG sieht unter anderem zwei Ausschreibungen über jeweils 4,5 Gigawatt gesicherte Langzeitkapazität vor. Betreiber sollen über 15 Jahre eine staatlich abgesicherte Kapazitätsvergütung erhalten. Der rechnerische Förderhöchstbetrag liegt laut Green Planet Energy bei knapp 33 Milliarden Euro, die letztlich von den Stromverbrauchern getragen werden müssten.

Nach Auffassung von Green Planet Energy und DUH sind die Ausschreibungen nicht technologieneutral. Green Planet Energy ist ein Ökostromanbieter, der unter anderem erneuerbare Wind- und Solarkraftanlagen sowie Batteriespeicher betreibt. Letztere dürften zwar formal an den Ausschreibungen teilnehmen, würden durch die technischen Vorgaben aber praktisch ausgeschlossen.

»Das StromVKG verspricht Technologieoffenheit, schafft aber Bedingungen, die im Grunde nur neue Gaskraftwerke erfüllen können«, sagt Nils Müller, Vorstand bei Green Planet Energy. »Batteriespeicher werden mit einem wirtschaftlich und real kaum darstellbaren Netzanschluss konfrontiert, flexible Verbraucher dürfen gar nicht teilnehmen. So sieht kein fairer Wettbewerb um die günstigste und klimafreundlichste Lösung aus.« Deutschland sichere mit dem StromVKG zusätzliche Gasinfrastruktur für 15 Jahre staatlich ab. Das stehe im politischen Widerspruch zur europäischen Resilienzstrategie »AccelerateEU«, so Green Planet Energy.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: »Aus Wirtschafts- und Wettbewerbssicht sind die Pläne unserer Ansicht nach nicht mit EU-Recht vereinbar, denn das Fördermodell bevorzugt fossile Großkraftwerke und benachteiligt insbesondere kleinere, innovative Unternehmen, die mit Speichern und flexibler Stromnachfrage günstigere und klimafreundlichere Lösungen anbieten können.«

DUH und Green Planet Energy fordern die Europäische Kommission auf, ein förmliches Prüfverfahren einzuleiten und die geplante Förderung nicht, wie aktuell vorgesehen, im beschleunigten Verfahren zu genehmigen. Geprüft werden müsse insbesondere, ob die Förderung gegen das Gebot der Technologieoffenheit verstoße und ob weniger wettbewerbsverzerrende Alternativen ausreichend berücksichtigt wurden. Entscheidend müssten Kosten, Klimawirkung, Verfügbarkeit und Realisierungsgeschwindigkeit sein, nicht die politische Bevorzugung fossiler Kraftwerke.

© PHOTON

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