Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) teilt mit, dass sie heute beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Klimaklage gegen das Land Baden-Württemberg eingereicht hat. Da das Bundesland laut eigenem Projektionsbericht sein Klimaziel 2030 um 17 Prozent beziehungsweise sechs Millionen Tonnen CO2 verfehle, sei es nach dem geltenden Landesklimaschutzgesetz dazu verpflichtet, ein Klimaschutz-Sofortprogramm zu beschließen. Auch die vorgeschriebene Klimaneutralität im Jahr 2040 werde laut DUH um über 21 Millionen Tonnen CO2 verfehlt. In diesem Programm müssen Maßnahmen enthalten sein, mit denen das Land Baden-Württemberg in der Lage ist, alle Klimaziele einzuhalten. Besonders groß sei der Handlungsbedarf im Verkehrssektor, der seine CO2-Vorgabe für 2030 um 50 Prozent verfehlen werde. „Wenn die Landesregierung der Auffassung ist, dazu nicht in der Lage zu sein, da es gesetzlicher Vorgaben des Bundes bedarf, muss sie trotzdem alle Maßnahmen in das Programm aufnehmen, die in ihrer Kompetenz stehen und für die in der Bundeskompetenz stehenden darüber hinaus erforderlichen Maßnahmen eine Gesetzesinitiative in den Bundesrat einbringen.“ Bislang verweigere die Regierung unter Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Foto) dies jedoch. Eine von der DUH gesetzte Frist bis zum 8. Juni 2025 ließ die Landesregierung nach Angaben der DUH verstreichen.
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