BWE: Rechtsgutachten bestätigt Verfassungswidrigkeit des Netzanschlusspakets

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Die geplante Einführung der systemdienlichen Anschlussleistung ohne angemessene Übergangsregelung ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies ist das Ergebnis eines Gutachtens im Auftrag des Bundesverband Windenergie (BWE). Der BWE fordert deshalb dringend Nachbesserungen im weiteren parlamentarischen Verfahren.

»Bereits in seiner Stellungnahme hat der BWE auf die verfassungsrechtlichen Bedenken hingewiesen, die mit der geplanten Neuregelung entstehen. Das jetzt vorliegende Gutachten der Kanzlei Redeker Sellner Dahs bestätigt diese Bedenken. Die Bundesregierung greift in geschützte Rechtspositionen von Vorhabenträgern ein, die ihre Projekte bereits jahrelang planen und teilweise bereits Genehmigungen und Zuschläge erhalten haben. Ohne eine angemessene Übergangsregelung würden hierdurch hohe Investitionswerte bedroht werden«, erklärt BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek.

Nach Willen der Bundesregierung soll das vorrangige und bislang unbeschränkte Netzanschlussrecht für EEG-Anlagen bereits zum 1. Januar 2027 durch eine Begrenzung der Anschlussleistung eingeschränkt werden. Eine nach Auffassung des BWE verfassungsrechtlich notwendige Übergangsregelung fehlt im Netzanschlusspaket. Dadurch drohten erhebliche Investitionen in bereits weit fortgeschrittene Projekte zunichte gemacht zu werden, so der BWE. Das Gutachten bewertet die Regelung als verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigte Eingriffe in die Eigentumsgarantie, die Berufsfreiheit und den verfassungsrechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes.

»Die Bundesregierung darf nicht sehenden Auges neue Rechtsunsicherheit verursachen. Im parlamentarischen Verfahren muss nun dringend nachgebessert werden. Wir brauchen einen verlässlichen Bestands- und Vertrauensschutz für Projekte, die bereits weit fortgeschritten sind. Nur so lassen sich Rechtskonformität und Investitionssicherheit gewährleisten. Dafür müssen auch andere praxisuntaugliche Regelungen in EEG-Novelle und Netzanschlusspaket, etwa der geplante Redispatch-Vorbehalt und die mangelnde Ausgestaltung marktwirtschaftlicher Instrumente, grundsätzlich korrigiert werden. Alles andere sabotiert den dringend nötigen Ausbau der Windenergie in Deutschland«, so Heidebroek.

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