Bundesverwaltungsgericht verurteilt Bundesregierung zu massiver Nachbesserung des Klimaschutzprogramms

Klimaschutzprogramm
© DUH / Neuschäffer

In einem wegweisenden Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht am 29. Januar sowohl das Klagerecht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) für eine Verbesserung von Klimaschutzprogrammen bestätigt als auch die Bundesregierung zu konkreten Nachbesserungen des aktuellen Klimaschutzprogramms verurteilt. Die DUH hatte gegen das Klimaschutzprogramm geklagt, weil es nach eigenem Bekunden der Bundesregierung nicht ausreicht, um das Klimaziel 2030 von minus 65 Prozent Treibhausgase seit 1990 zu erreichen. Das Klimaziel 2030 wird laut aktuellem offiziellen Projektionsbericht um 25 Millionen Tonnen CO2 verfehlt.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: »Dieses Urteil ist ein Paukenschlag für den Klimaschutz in Deutschland und eine klare Niederlage für die Bundesregierung, die jahrelang ausreichende Klimaschutzmaßnahmen verweigert hat. Das Bundesverwaltungsgericht hat unmissverständlich klargemacht, dass mit den Maßnahmen eines Klimaschutzprogramms die Klimaziele erreicht werden müssen. Dafür muss die Bundesregierung jetzt sofort zusätzliche Maßnahmen nachholen.«
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt mit dem Urteil die von der DUH im Mai 2024 erwirkte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg und stärkt die Rolle des Klimaschutzprogramms als verbindliches Steuerungsinstrument, das konkrete Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele enthalten muss. »Wir stehen bereit, um die Bundesregierung mit weiteren Klimaklagen zur Einhaltung der Klimaziele zu zwingen, dafür hat das Bundesverwaltungsgericht heute den Weg geebnet,« so Resch.
Remo Klinger, Rechtsanwalt, der die DUH in dem Verfahren vertritt: »Klimaschutz ist justiziabel. Es ist gerichtlich überprüfbar, ob die Bundesregierung ausreichende Maßnahmen zur Einhaltung der deutschen Klimaschutzziele plant. Deutschland wird das Klimaschutzziel 2030 verfehlen, wenn so weiter gemacht würde wie bisher. Die Bundesregierung ist deshalb verurteilt worden, dies umgehend zu korrigieren.«

© PHOTON

Pressemitteilung DUH
Pressemitteilung Bundesverwaltungsgericht

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