Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) hat sich für die Beibehaltung einer festen Einspeisevergütung für erneuerbare Energien ausgesprochen. Auf einer Pressekonferenz zu aktuellen Fragen der Energie- und Klimaschutzpolitik nannte er die Umstellung auf sogenannte »Contracts for Difference« (CfD) als zentralen Punkt für die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Liegt der Marktpreis unterhalb einer bestimmten Vergütungshöhe, gleicht der Staat die Differenz aus. Übergewinne werden hingegen abgeschöpft und fließen in den EEG-Topf zurück.
»Wir sind jetzt in einer Phase, wo wir die Erneuerbaren nicht mehr schützen müssen vor den großen Monopolisten, sondern sie sind so stark, dass sie jetzt auch wirklich wettbewerbsfähig sind, wobei die Mindestvergütung als Einspeisevergütung bleiben muss, um auch die guten Finanzierungsbedingungen zu sichern«, so Schneider. Eine gesetzliche Regelung müsse »pronto jetzt kommen«. Schneider betonte, er wolle das Ausbautempo beibehalten: »Nicht bremsen, sondern Kurs halten bei den Ausbauzielen. Wir sollten auf unverändert hohem Niveau Mengen für den Zubau von Wind- und Solarenergieanlagen ausschreiben.«
Schneider sei in »sehr, sehr guten Gesprächen« mit Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche, die allerdings als federführende Ministerin bei der EEG-Novelle nicht bei der Pressekonferenz anwesend war. Tilman Schwencke, Geschäftsbereichsleiter Strategie und Politik beim Energieverband BDEW, vertrat die Interessen der Wirtschaft. Schneider wies außerdem noch darauf hin, dass er das Erneuerbare-Energien-Gesetz vor 25 Jahren mitbeschlossen hatte: »Ich hätte mir damals nicht träumen lassen, dass wir damit eine Weltrevolution auslösen würden.«
Anlass der Pressekonferenz war die Veranstaltung des Bundesumweltministeriums »Erneuerbare Energien, Stromwende und Netzausbau – Voraussetzungen für Klimaschutz und sozial-ökologische Modernisierung«.
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