Der Bundestag hat heute das umstrittene Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verabschiedet. Es löst das alte Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab. Damit sind beim Einbau einer neuen Heizung ab sofort auch Öl- und Gasheizungen wieder zulässig. Gleichzeitig wird die Förderung für Wärmepumpen und andere klimafreundliche Heizanlagen gekürzt.
Julia Bläsius, Deutschland-Direktorin von Agora Energiewende, bezeichnet dies als »klima- und energiepolitisches Eigentor der Bundesregierung«. Anstatt einen klaren regulatorischen Pfad aufzuzeigen, setze die Bundesregierung mit der Grüngasquote auf Klimaschutz »nach dem Prinzip Hoffnung«. Um den Gebäudesektor klimaneutral zu machen, seien erhebliche Anstrengungen notwendig, insbesondere attraktive Strompreise für alle, ein konsequenter Ausbau der Strom- und Wärmenetze und eine langfristig gesicherte, auskömmliche Förderung.
Der Weiterbetrieb von Öl- und Gasheizungen soll durch die »Biotreppe“ und eine bis 2045 auf 100 Prozent ansteigende Grüngasquote ausbalanciert werden. Im Gegensatz zu erneuerbaren Heizungsformen, die sofort weitgehend klimaneutral arbeiten, bleiben mit der nun vorgesehenen Regelung sowohl alte als auch neu eingebaute Gas- und Ölkessel noch lange auf fossile Brennstoffe angewiesen. Es sei hochgradig unsicher, so Bläsius, ob Grüne Gase in ausreichender Menge verfügbar und bezahlbar sein werden. Dies könnte Haushalte, insbesondere Mietende, und Unternehmen künftig hart treffen.
Wie angekündigt, bereitet die Deutsche Umwelthilfe (DUH) eine Verfassungsbeschwerde vor, da das Gesetz aus ihrer Sicht den gesetzlichen Klimazielen widerspricht. Sobald das Gesetz rechtsgültig ist, werde man die Beschwerde auf den Weg bringen.
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