»Die Bundesregierung stimmt dem Vorschlag des Bundesrats nicht zu« – dieser Satz kommt in den Stellungnahmen der Bundesregierung zu den Änderungsforderungen des Bundesrats zur EEG-Novelle und zum Netzpaket am häufigsten vor. In einigen Fällen wird ein Vorschlag auch »abgelehnt« oder »zur Kenntnis genommen«. In wenigen Fällen heißt es: »Die Bundesregierung prüft den Vorschlag des Bundesrats.« Zustimmung findet sich in den beiden 42 und 71 Seiten umfassenden Stellungnahmen dagegen nicht.
Am letzten Freitag hatte der Bundesrat umfangreiche Bedenken gegen das »Gesetz für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor« geäußert, mit dem die Bundesregierung das Erneuerbare-Energien-Gesetz reformieren will. Die Länderkammer sieht vor allem die Akzeptanz des Ausbaus erneuerbarer Energien bei Unternehmen und Verbrauchern gefährdet und verlangt tiefgreifende Nachbesserungen.
So spricht sich die Länderkammer unter anderem gegen die geplante Abschaffung der Einspeisevergütung bei Solaranlagen auf Dächern bis 2032 aus und fordert, »den PV-Aufdachausbau weiterhin anzureizen«. Außerdem wendet sich der Bundesrat gegen die vorgesehene Verlagerung des Photovoltaik-Ausbaus von Dächern auf Freiflächen. Die bisherige Zielsetzung, wonach der Zubau auf Gebäuden mindestens dem Zubau auf Freiflächen entsprechen soll, solle erhalten bleiben. Zur Begründung verweist die Länderkammer unter anderem auf Flächenkonkurrenzen sowie die Bedeutung von Dachanlagen für die Akzeptanz der Energiewende.
Die Länderkammer kritisiert auch die Pläne zur Direktvermarktung. Laut Gesetzentwurf sollen kleine Anlagen schneller in die Direktvermarktung gezwungen werden. Dafür fehlten jedoch derzeit noch die technischen und marktlichen Voraussetzungen, wie flächendeckend verfügbare Smart Meter (digitale Messsysteme) und passende Dienstleister für Kleinststrommengen.
Auch eine gemeinschaftliche Eigenversorgung mit regionalem Ökostrom werde nach Ansicht der Länder massiv ausgebremst. Notwendig seien aber Maßnahmen für eine Weiterentwicklung des so genannten Energy Sharings, damit Kommunen, Stadtwerke, kleine Unternehmen und vor allem Bürgerenergiegesellschaften solche Modelle einfacher nutzen könnten. Dafür müssten die Pflichten zur Bilanzierung sowie die Marktkommunikation und bürokratische Verträge standardisiert und digitalisiert werden.
Alle diese Vorschläge hat die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung jetzt abgelehnt.
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Gegenäußerung der Bundesregierung zum Netzpaket
Gegenäußerung der Bundesregierung zur EEG-Novelle


