Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zum EEG 2027 veröffentlicht. Der Entwurf für ein »Gesetz für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor« (Bundesdrucksache 21/7867 vom 7. September 2026) wird nun im Bundestag beraten. Dies teilt die Pressestelle des Deutschen Bundestags mit.
Demnach will die Bundesregierung am Ziel festhalten, den Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms in Deutschland im Jahr 2030 auf 80 Prozent zu steigern. Der Ausbau müsse jedoch »system- und kosteneffizienter« gestaltet werden. »Entsprechend werden die Ausbaupfade fortgeführt und die daraus abgeleiteten Ausschreibungsmengen für die Jahre 2027 bis 2032 angepasst«, heißt es in dem Entwurf. Der Bund rechnet für die in diesem Zeitraum neu unter dem EEG geförderten Anlagen mit Ausgaben von etwa 12,8 Milliarden Euro. Der jährliche Bedarf soll bis 2032 auf 4,6 Milliarden Euro steigen und aus dem Bundeshaushalt finanziert werden.
Zentrale Maßnahmen des Gesetzes sind die Abschaffung der festen Einspeisevergütung für Neuanlagen, die verpflichtende Direktvermarktung für Stromerzeuger, die Einführung eines Abschöpfungsmechanismus für Zusatzerlöse (Refinanzierungsbeitrag), die Anpassung der Ausschreibungsmengen und die Vereinfachung von Förder- und Nachweispflichten.
Die zuständigen Ausschüsse werden sich nun in den kommenden Wochen mit den Details beschäftigen. Stellungnahmen von Verbänden und Interessenvertretungen – wie jüngst vom BDEW – werden auf der Website des Lobbyregisters des Deutschen Bundestags veröffentlicht. Bevor das Gesetz am 1. Januar 2027 wie geplant in Kraft treten kann, stehen noch die Zustimmungen des Bundestags und des Bundesrats sowie die beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission aus.
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