Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am heutigen Freitag mehrere Energiegesetze gebilligt. Der Bundestag hatte die Gesetzesänderungen am 31. Januar beschlossen, darunter das »Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen« (Solarspitzengesetz). Die jetzt von der Länderkammer abgesegneten Änderungen sehen unter anderem vor, die Direktvermarktung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) auszuweiten und zu entbürokratisieren, die Regelungen zur Vergütung von Erneuerbare-Energien-Anlagen in Zeiten negativer Preise anzupassen und die Vermarktung kleinerer Anlagen durch die Übertragungsnetzbetreiber zu reformieren.
Die Änderungen treten voraussichtlich zum 1. März in Kraft.
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