Die Bundesnetzagentur plant, die Vergütung für dezentrale konventionelle Kraftwerke zu senken. Dadurch sollen die Kosten für das Stromnetz gesenkt werden. Die Vergütung für »vermiedene Netzentgelte« war vor rund 25 Jahren eingeführt worden, weil man davon ausging, dass lokal erzeugter Strom auch lokal verbraucht wird. Dies sei nicht mehr der Fall, so die Bundesnetzagentur.
»Wir schlagen eine Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher und der Unternehmen in Höhe von insgesamt 1,5 Milliarden Euro über drei Jahre vor«, sagt Klaus Müller (Foto), Präsident der Bundesnetzagentur. »Eine Subvention von Kraftwerken durch sogenannte vermiedene Netzentgelte zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher ist nicht mehr zeitgemäß.«
Die Bundesnetzagentur sieht ein stufenweises Abschmelzen der Entgeltzahlungen für dezentrale Einspeisung vor. Ab dem 1. Januar 2026 sollen die Entgelte jährlich um 25 Prozent sinken. Ab dem Jahr 2029 sollen keine Entgelte für dezentrale Einspeisung mehr gezahlt werden. Dadurch werden die Netznutzer in den Jahren 2026 bis 2028 um insgesamt rund 1,5 Milliarden Euro entlastet, so die Bundesnetzagentur.
Die Vergütung für dezentrale Erzeugung nach § 18 StromNEV ist eine Zahlung der Netzbetreiber unter anderem an konventionelle Erzeugungsanlagen, die an die Verteilernetze angeschlossen sind. Solar- und Windkraftanlagen fallen nicht unter diese Regelung. Diese so genannten vermiedenen Netzentgelte werden über die allgemeinen Netzentgelte von den Stromverbraucherinnen und -verbrauchern getragen und belasten diese jährlich mit rund einer Milliarde Euro. Im bundesweiten Durchschnitt machen die vermiedenen Netzentgelte laut Bundesnetzagentur rund drei Prozent der Netzkosten aus.
Die bestehende Regelung zu den sogenannten vermiedenen Netzentgelten läuft mit der Aufhebung der Stromnetzentgeltverordnung zum 31. Dezember 2028 aus. Stellungnahmen zu dem konsultierten Entwurf können bis zum 23. Mai 2025 abgegeben werden.
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