Die Bundesnetzagentur hat die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für Solaranlagen geltenden Fördersätze für den Inbetriebnahmezeitraum vom 1. August 2025 bis zum 31. Januar 2026 veröffentlicht. Gemäß EEG sinkt die Förderung alle sechs Monate um ein Prozent.
Zum 1. August ist die Förderung für private Photovoltaikanlagen bis 10 Kilowatt bei Teileinspeisung auf 7,86 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) gesunken. Volleinspeiser erhalten 12,47 ct/kWh.
Betreiber von Anlagen mit einer Leistung zwischen 10 und 40 Kilowatt erhalten bei Teileinspeisung nun 6,80 ct/kWh und bei Volleinspeisung 10,45 ct/kWh. Für Anlagen zwischen 40 und 100 Kilowatt gibt es bei Teileinspeisung 5,56 ct/kWh und bei Volleinspeisung ebenfalls 10,45 ct/kWh. Bei der Vergütung werden die verschiedenen Leistungsteile einer Anlage anteilig berücksichtigt.
Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass diese Werte noch nicht die im Solarpaket I vorgesehene Erhöhung um 1,5 ct/kWh für Anlagen ab 40 kW Leistung berücksichtigen. Die erhöhte Förderung wird erst dann rechtlich wirksam, wenn sie beihilferechtlich von der Europäischen Kommission genehmigt wurde. Eine solche Genehmigung liegt noch nicht vor. Ob Anlagen, die nach Inkrafttreten des Solarpakets I am 16. Mai 2024, aber vor der beihilferechtlichen Genehmigung, in Betrieb genommen werden, ebenfalls von den erhöhten Fördersätzen profitieren können, hängt von eben dieser Genehmigung ab.
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