Die Bundesnetzagentur (BNetzA) konsultiert ab heute den finalen Festlegungsentwurf zur Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes). Die Festlegung soll Ende des Jahres erlassen werden. Sie ersetzt ab dem Jahr 2029 die Vorgaben der Stromnetzentgeltverordnung, die außer Kraft tritt.
»Der Festlegungsentwurf setzt die Ziele um, die wir uns zu Beginn des Prozesses vor einem Jahr gesetzt haben: Anreize setzen, um Netzkosten zu sparen und Netzentgelte nach Möglichkeit zu senken. Kapazitäten mit einem Preis zu versehen und dabei Flexibilität zu unterstützen. Steigenden Kosten auf mehr Schultern zu verteilen, dabei Kosten da zu veranschlagen, wo sie entstehen«, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Bereits am 27. Mai 2026 hatte die Bundesnetzagentur den Stand ihrer Überlegungen in einem Webinar vorgestellt. Die dort vorgestellten Regelungen sind nun in den finalen Festlegungsentwurf eingeflossen.
Der endgültige Erlass der Rahmenfestlegung soll Ende 2026 erfolgen. Konkretisierende Folgefestlegungen folgen im Jahr 2027. Betroffene und Interessierte können den Festlegungsentwurf bis zum 18. September prüfen und kommentieren.
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