Die Bundesnetzagentur hat heute 77 Verfahren gegen Messstellenbetreiber eingeleitet, die nach den ihr vorliegenden Zahlen noch nicht mit dem Smart-Meter-Rollout begonnen haben. Die gesetzlich festgelegte Quote für den Einbau intelligenter Messsysteme liegt bei 20 Prozent bis zum 31. Dezember 2025. Deren Einhaltung soll, wenn nötig, jetzt über Zwangsgelder sichergestellt werden. Zudem kündigt die Bundesnetzagentur die Einleitung weiterer Aufsichtsverfahren gegen Unternehmen an, die zwar mit dem Rollout begonnen haben, aber bislang noch unter der 20-Prozent-Quote liegen.
»Der Einbau von Smart Metern spielt eine zentrale Rolle für die Digitalisierung unseres Stromsystems. Wir stellen fest, dass viele Unternehmen die gesetzlichen Ausbauziele nicht erfüllen. Die Bundesnetzagentur verfolgt die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben mit Nachdruck«, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Das Messstellenbetriebsgesetz verpflichtet die sogenannten grundzuständigen Messstellenbetreiber zum Rollout von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen oder intelligenten Messsystemen. Diese erfüllen ihre Verpflichtungen, wenn sie bis Ende 2025 mindestens 20 Prozent der Messstellen von Verbrauchern mit einem Verbrauch über 6.000 kWh/a sowie die Verbraucher nach § 14a EnWG mit intelligenten Messsystemen und Steuerungseinrichtungen ausgestattet haben.
Daneben sieht das Gesetz in den kommenden Jahren noch weitere Quotenprüfungen vor, die sich auch auf Erzeugungsanlagen beziehen. Die Bundesnetzagentur kündigt an, auch die Umsetzung dieser weiteren Pflichten eng zu überwachen. Insgesamt müssen bis Ende 2032 90 Prozent der sogenannten Pflichteinbaufälle ausgestattet werden.
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