Die Bundesnetzagentur setzt Netzbetreiber unter Druck, die die Vorgaben für Netzentgeltreduzierungen nicht fristgerecht umsetzen. Konkret geht es darum, zeitvariable Netzentgelte für Haushalte mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen zu ermöglichen, um die Stromnetze zu entlasten. Die Behörde hat nun zwei säumigen Netzbetreibern Zwangsgelder angedroht: der TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG sowie der Syna GmbH. TEN ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der TEAG Thüringer Energie AG und der größte Verteilnetzbetreiber in Thüringen. Syna ist der zentrale Verteilnetzbetreiber für Strom und Gas der Süwag Energie AG, die den Betrieb der Energienetze in Teilen von Hessen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Bayern verantwortet.
»Die Bundesnetzagentur macht verbindliche Vorgaben für steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Damit werden die Niederspannungsnetze vor Überlastung geschützt und Flexibilitäten in der Niederspannung aktiviert. Wir stellen jedoch fest, dass Unternehmen das zeitvariable Netzentgelt nicht oder nur unzureichend umsetzen. Dies ist nicht mehr akzeptabel«, begründet Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, das Vorgehen.
Die Bundesnetzagentur hatte eigenen Angaben zufolge Beschwerden von Marktteilnehmern und Verbrauchern über verschiedene Unternehmen erhalten.
Die Tochterunternehmen von TEAG und Süwag Energie haben nun bis zum 30. September 2026 Zeit, die Defizite zu beseitigen. Tun sie dies nicht, wird das Zwangsgeld durch die Bundesnetzagentur festgesetzt. Die Bundesnetzagentur hat die Einleitung von Verwaltungsvollstreckungsmaßnahmen gegenüber weiteren Netzbetreibern angekündigt. Die Verfahrenseinleitungen werden auf der Seite der zuständigen Beschlusskammer veröffentlicht.
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