Auf ihrer Website hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) Fragen und Antworten zu den häufigsten Fragen zur regulatorischen Behandlung von Stromspeichern veröffentlicht. Die Fragen sind in die Bereiche Netzanschluss, Netzentgelte und Betrieb von Stromspeichern unterteilt. Laut einer Mitteilung der BNetzA handelt es sich um ein »lebendes Dokument«, das sukzessive um weitere Fragen und Antworten ergänzt werden soll.
Der Fokus liegt dabei insbesondere auf den Fragen zum Netzanschluss neuer Großbatteriespeicher. Laut BNetzA lagen den Übertragungsnetzbetreibern Ende 2024 bereits rund 650 Anschlussanfragen für Großbatteriespeicher mit einer Gesamtleistung von 226 Gigawatt (GW) vor. Auch die Verteilernetzbetreiber haben zahllose Netzanschlussanfragen erhalten.
Eine Auswertung des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur (MaStR) ergibt, dass derzeit (Stand: 15.10.2025) deutschlandweit Großbatteriespeicher mit einer Gesamtbruttoleistung von ca. 2,4 GW bzw. einer nutzbaren Gesamtspeicherkapazität von rund 3,2 GWh betrieben werden. Unter dem Begriff „Großbatteriespeicher” bzw. „Batteriegroßspeicher” werden üblicherweise Stromspeicher mit einer Bruttoleistung von über 999 kW zusammengefasst. Aus dem MaStR geht ebenfalls hervor, dass Planungen für die Errichtung weiterer Großbatteriespeicher mit einer Gesamtbruttoleistung von rund 5,0 GW bzw. einer nutzbaren Gesamtspeicherkapazität von ca. 10,4 GWh bestehen.
Im Szenariorahmen 2023–2037/2045 hat die Bundesnetzagentur für das Jahr 2037 einen Bestand zwischen 23,7 und 24,2 GW prognostiziert und für das Jahr 2045 einen Bestand zwischen 43,3 und 54,5 GW. Im genehmigten Szenariorahmen 2025–2037/2045 hat die Bundesnetzagentur für die beiden Zieljahre 2037 und 2045 einen Wert zwischen 41,1 und 94,1 GW angenommen.
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