Der Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (BSW-Solar) geht davon aus, dass noch im Juni das einmillionste Balkonkraftwerk bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) registriert wird. Da zahlreiche Nachmeldungen erfahrungsgemäß erst mit einigen Wochen Zeitverzug bei der BNetzA eingehen, dürfte die Millionen-Marke nach Einschätzung des Verbands bereits jetzt überschritten sein. Allein zwischen Januar und April 2025 wurden rund 135.000 neue Geräte in Betrieb genommen – ein Plus von 36 Prozent gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres. Eine Registrierung im Marktstammdatenregister der BNetzA ist innerhalb eines Monats Pflicht.
Laut einer repräsentativen YouGov-Umfrage im Auftrag des BSW-Solar von Ende 2024 planen acht Prozent der Befragten in diesem Jahr die Anschaffung eines Steckersolargerätes. Weitere neun Prozent können sich dies zu einem späteren Zeitpunkt vorstellen.
Steckersolargeräte unterscheiden sich von klassischen Photovoltaikanlagen insbesondere dadurch, dass die Leistung der Solarmodule und die Anschlussleistung des Wechselrichters (AC-Leistung) so begrenzt sind, dass eine Gefährdung der vorhandenen Elektroinstallation und somit ihrer Betreiber praktisch auszuschließen ist. Die Modulleistung eines Steckersolargeräts darf maximal 2.000 Watt und die Anschlussleistung gemäß VDE-Normenentwurf maximal 800 Watt Wechselstromleistung betragen. Dabei gilt: Nur Geräte ohne Batteriespeicher gelten als Steckersolargeräte. Der BSW-Solar weist darauf hin, dass Systeme mit Speicher derzeit noch von einer Elektrofachkraft installiert und zusätzlich beim Netzbetreiber angemeldet werden müssen.
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