BSW-Solar begrüßt Einigung beim Solarspitzen-Gesetz

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Der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) begrüßt die Einigung bei der Energierechtsnovelle. »Weitere Hemmnisse für einen ambitionierten Ausbau der Solarenergie und Speicher und deren intelligente und bedarfsgerechtere Betriebsweise werden jetzt beseitigt. Als Solarbranche tragen wir diese Änderungen verantwortungsbewusst mit, auch wenn damit einige Anpassungen und kommunikative Herausforderungen verbunden sind«, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. Positiv sei, dass der geplante Wegfall der Einspeisevergütung in Zeiten negativer Börsenstrompreise nun auch für Solaranlagenbetreiber weitgehend kompensiert werde. Wichtig seien auch die nun vereinbarten Verbesserungen für eine flexiblere Fahrweise von Speichern und die vorgesehenen Vereinfachungen bei der Direktvermarktung von Solarstrom. Zugleich sei es eine richtige Entscheidung der Parlamentarier, auf eine Direktvermarktungspflicht für Solarstromanlagen unterhalb einer Leistungsschwelle von 100 Kilowatt zu verzichten. Diese war im ursprünglichen Gesetzentwurf noch vorgesehen. Auch die Verpflichtung der Netzbetreiber zur sicheren Steuerung von Solaranlagen bezeichnet der BSW-Solar als überfällig.

Aus Sicht des BSW-Solar sei entscheidend, dass es nun zu keinen weiteren Verzögerungen beim Rollout der Steuerungstechnik kommt. Dies sei nicht zuletzt wichtig, damit die nun im Gesetzesentwurf für Photovoltaik-Neuanlagen vorgesehene übergangsweise Begrenzung der Einspeiseleistung auf 60 Prozent zeitnah wieder entfallen kann.

Nach der erfolgten Einigung soll die Gesetzesnovelle noch in dieser Woche vom Bundestag verabschiedet werden.

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