Der Landtag Brandenburg hat gestern einen Gesetzentwurf diskutiert, der das Windenergieanlagen-Abgabengesetz (BbgWindAbgG) und das Photovoltaik-Freiflächenanlagen-Abgabengesetz (BbgPVAbgG) zusammenlegen soll. Bislang sind dies zwei eigenständige gesetzliche Regelungen, die jeweils die Erhebung von Sonderabgaben für Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Land Brandenburg regeln. Ziel beider Gesetze ist es, Kommunen an den Einnahmen aus erneuerbaren Energien finanziell zu beteiligen, um die Akzeptanz für diese Anlagen zu erhöhen. Im Zuge der Zusammenlegung sollen die Zahlungen, die Betreiber von Windkraftanlagen an Nachbarkommunen leisten müssen, von derzeit 10.000 Euro pro Anlage und Jahr auf 5.000 Euro pro Megawatt und Jahr erhöht werden. Die Zahlungen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen bleiben mit 2.000 Euro je Megawatt und Jahr unverändert.
Der Landesverband Erneuerbare Energien (LEE) und die Landesgruppe Berlin-Brandenburg des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) fordern eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs, da dieser die Wirtschaftlichkeit vieler Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien bedroht. Die beiden Verbände fordern, die Beträge zu senken und Bürgerenergiegenossenschaften, Stadtwerke und Direktversorger von der Abgabe zu befreien. Zudem soll der Stichtag für Neuregelungen mindestens auf den 1. Juli 2027 verschoben werden, um laufende Projekte nicht nachträglich in Finanzierungsschwierigkeiten zu bringen.
„Aktuell steigen Bau-, Planungs- und Zinskosten für die Projektierer stark. Mit der geplanten Verdreifachung der Sonderabgabe für Windenergieanlagen ist die wirtschaftliche Belastbarkeit der Projekte überschritten. Was dann passiert, sehen wir gerade bei der Solarenergie: Hier brechen uns die Freiflächenprojekte aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Situation weg“, erklärt Jan Hinrich Glahr, Vorsitzender des LEE Brandenburg.
Auch die Landesgruppe Berlin-Brandenburg des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), der die brandenburgischen Stadtwerke vertritt, sieht die Erhöhung kritisch: „Wind- und Solarenergieprojekte gewinnen erheblich an Akzeptanz, wenn sie durch kommunale Unternehmen vor Ort realisiert werden“, so der Geschäftsführer der VKU-Landesgruppe Berlin-Brandenburg, Julian Büche. „Die Gewinne kommen der jeweiligen Kommune und damit der örtlichen Gemeinschaft zugute. Eine Zwangsabgabe schadet hier eher, als dass sie nutzt. Denn aufgrund steigender Kosten und anstehender Investitionen bei sinkenden Gewinnen und dem Druck, Strom günstig zu liefern, können kommunale Projekte an der Zwangsabgabe scheitern. Aus diesem Grund müssen kommunale Unternehmen von einer zusätzlichen Zwangsabgabe befreit werden“, so Büche.
Der Gesetzentwurf wurde an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz überwiesen.
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Gesetzesentwurf
Landesverband Erneuerbare Energien Berlin Brandenburg e. V.


