In der jüngsten Ausschreibung der Bundesnetzagentur für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (Gebotstermin: 1. März 2026) bleibt das Interesse auf hohem Niveau bestehen. Wie die BNetzA mitteilt, wurden in dieser Runde erneut Gebote für mehr als das Doppelte des Ausschreibungsvolumens eingereicht. Mit Geboten im Umfang von 4.622 Megawatt (MW) war die Runde bei einem ausgeschriebenen Volumen von 2.295 MW massiv überzeichnet. In der Vorrunde waren es 5.247 MW. Von den 532 Geboten erhielten 268 mit einem Umfang von 2.299 MW einen Zuschlag. 39 Gebote wurden vom Verfahren ausgeschlossen. Neben Freiflächenanlagen sind auch Solaranlagen, die auf baulichen Anlagen errichtet werden, die weder Gebäude noch Lärmschutzwände sind, zur Teilnahme an den Ausschreibungen des ersten Segments berechtigt.
Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte schwanken zwischen 3,99 ct/kWh und 5,10 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt in dieser Runde bei 4,94 ct/kWh und damit leicht unterhalb des Niveaus der Vorrunde (5,00 ct/kWh).
Das mit weitem Abstand größte Zuschlagsvolumen entfiel wie in den vorherigen Gebotsrunden auf Gebote für Standorte in Bayern (693 MW, 106 Zuschläge), gefolgt von Standorten in Niedersachsen (340 MW, 33 Zuschläge) und Baden-Württemberg (333 MW, 45 Zuschläge).
Die meisten Zuschläge gingen an Projekte, die auf Randstreifen an Autobahnen oder Schienenwegen geplant sind (123 Zuschläge mit insgesamt 1.026 MW). Das zweithöchste Zuschlagsvolumen entfällt auf Projekte auf Acker- oder Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten (73 Zuschläge mit 760 MW). Darauf folgen Zuschläge für sogenannte besondere Solaranlagen, die fast 15 Prozent des eingereichten Gebotsvolumens und fast ein Fünftel des Zuschlagsvolumens ausmachen (59 Zuschläge mit 439 MW). Dies markierte den jeweiligen Höchststand und bedeutete eine signifikante Steigerung im Vergleich zu den vorangegangenen Runden. Bei Projekten für besondere Solaranlagen wird dieselbe Fläche neben der Stromerzeugung für einen weiteren Zweck, wie etwa zur Landwirtschaft, genutzt.
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) sieht in dem großen Interesse allerdings keinen Grund zur Entwarnung: »Die starke Überzeichnung der jüngsten Solarpark-Auktion ist auch auf Vorzieheffekte zurückzuführen«, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar: »Viele Investoren wollen sich noch die aktuellen EEG-Konditionen sichern, da erhebliche Unsicherheit über die rechtzeitige EEG-Novelle und die künftigen Förderbedingungen ab 2027 besteht.« Ohne Anpassung drohe mit Auslaufen der EU-beihilferechtlichen Genehmigung Ende 2026 ein Investitions- und Regelungsvakuum. Das EU-Recht schreibt ab 2027 einen Abschöpfungsmechanismus für neue Erneuerbare-Energien-Anlagen vor.
»Während große Projekte noch beschleunigt in Auktionen drängen, beobachten wir in kleineren, nicht ausschreibungspflichtigen PV-Segmenten bereits Investitionszurückhaltung. Der Bundestag sollte die notwendigen Gesetzesänderungen daher noch vor der Sommerpause beschließen, damit ausreichend Zeit für die Notifizierung in Brüssel bleibt,«so Körnig.
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