Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat heute ihren vorläufigen Zwischenstand zur Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) vorgestellt. Demnach sollen Betreiber privater Photovoltaikanlagen, sogenannte »Prosumer«, an den Netzkosten beteiligt werden. Dies sei sachgerecht, so die Behörde. Schließlich könnten sich PV-Anlagenbetreiber jederzeit auf die Versorgung aus dem Netz verlassen. Die zusätzlichen Kosten für diese Verbraucher gibt die BNetzA mit »voraussichtlich unter 100 Euro im Jahr« an. Steckersolaranlagen zahlen diesen erhöhten Grundpreis nicht.
Zudem kündigt die Bundesnetzagentur an, künftig auch große Erzeugungsanlagen wie Solarparks oder Kraftwerke an der Netzfinanzierung zu beteiligen. Diese sind bisher entgeltbefreit. Sie sollen künftig durch einen begrenzten jährlichen Kapazitätspreis zur Finanzierung der Netze beitragen. Das Einspeiseentgelt wird zu Beginn voraussichtlich vier bis sieben Euro pro kW und Jahr betragen. Ausnahmen gibt es für Bestandsanlagen für 20 Jahre ab ihrer erstmaligen Inbetriebnahme.
Auch Betreiber von Stromspeichern sollen an der Finanzierung des Stromnetzes beteiligt werden. Sie sollen nach den Vorstellungen der BNetzA künftig einen moderaten Kapazitätspreis zahlen, der analog zu demjenigen ist, den auch Erzeuger zahlen werden. Arbeitspreise zur Finanzierung sollen für Speicher nicht anfallen.
Der Plan, die Entgelte für alle Speicher bereits ab dem 1. Januar 2029 einzuführen, wird dagegen nicht weiter verfolgt. Eine entsprechende Ankündigung hatte massiven Protest aus der Speicherbranche hervorgerufen, die um ihre Planungssicherheit fürchtete. Vielmehr soll die Entgelterhebung für Bestandsspeicher erst nach dem Auslaufen von Sonderregelungen des § 118 Abs. 6 EnWG beginnen. Die Regelungen gelten nicht für Heimspeicher in der Niederspannung. Sie zahlen auch in Zukunft kein gesondertes Netzentgelt.
Eine weitere Baustelle sind die dynamischen Netzentgelte. Die BNetzA plant, Marktteilnehmern in schwierigen Netzsituationen finanzielle Anreize zu bieten, damit sie das Netz nicht weiter belasten. Die Bundesnetzagentur ist überzeugt, dass dynamische Preissignale den Redispatchbedarf reduzieren können. Ein konkretes Konzept soll bis zum Jahr 2027 entwickelt und in seinen Wirkungen untersucht werden. Die Einführung dynamischer Netzentgelte ist zwischen 2030 und 2035 geplant.
Die förmliche Konsultation des vollständigen Festlegungsentwurfs wird voraussichtlich im Sommer 2026 beginnen und mit dem Erlass der Rahmenfestlegung Ende 2026 abgeschlossen werden. Konkretisierende Folgefestlegungen folgen im Jahr 2027.
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Gesamtkonzept für zukünftige Netzentgelte Strom ab 2029
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