BNetzA: MiSpeL-Festlegung soll zum 1. Oktober 2026 wirksam werden

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Die Bundesnetzagentur hat heute den aktuellen Arbeitsstand zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten (MiSpel) veröffentlicht. Die MiSpeL-Festlegung regelt, wie Stromspeicher und E-Auto-Ladepunkte gleichzeitig Netzstrom laden und geförderten Solarstrom einspeisen dürfen, ohne dass finanzielle Ansprüche verloren gehen. Sie beendet das bisherige, starre »Entweder-oder«-Prinzip und schafft den rechtlichen Rahmen für den wirtschaftlichen Mischbetrieb. Bisher verloren Betreiber von PV-Speichern ihre komplette EEG-Förderung, sobald auch nur eine Kilowattstunde grauer Netzstrom in den Speicher floss.

Die Veröffentlichungen des Tenors zu MiSpel-Festlegung, zur Abgrenzungsoption und zur Pauschaloption erfolgen laut Bundesnetzagentur zur frühzeitigen Information des Marktes und dienen darüber hinaus der Orientierung in dem parallelen Verfahren zur AgNes-Festlegung, soweit dort – hinsichtlich der Netzentgeltpflichten – auf die Regelungen der MiSpeL-Festlegung verwiesen werden soll. Die Veröffentlichung ist ausdrücklich nicht mit einer erneuten Konsultation verbunden.

Der Arbeitsstand greift zahlreiche konkrete Vorschläge und Hinweise aus der Konsultation auf. Dies betrifft diverse Verbesserungen (z.B. die Umstellung auf eine monatliche Saldierungsperiode), Ergänzungen (z.B. die Erweiterung um Fallkonstellationen ohne geförderte EE-Anlagen) sowie Anpassungen der Formelsätze (z.B. zur Vermeidung von Fehlanreizen zur marktpreis-entkoppelten Speichererzeugung und Netzeinspeisung zur Erlangung von Umlageprivilegien) und vieles mehr. Die Anpassungen an den Formelsätzen der Anlage 1 (Abgrenzungsoption) zur Vermeidung von Fehlanreizen wurden auf Hinweis von HTW-Berlin in einer Simulationsrechnung geprüft.

Die MiSpeL-Festlegung soll nach den aktuellen Planungen zum 1. Oktober 2026 wirksam werden, wobei Übergangsregelungen vorgesehen sind. Zur Vorstellung und Erläuterung der Festlegung wird voraussichtlich am 2. Oktober 2026 ein Workshop durchgeführt.

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