Die Bundesnetzagentur hat heute die Zuschläge der Innovationsausschreibung zum 1. September 2026. Die Ausschreibung war erneut deutlich überzeichnet.
»Die Innovationsausschreibung ist erneut von einem hohen Wettbewerbsniveau geprägt. Dies spiegelt sich in fallenden Zuschlagswerten wider«, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
In den Innovationsausschreibungen können nur Gebote für Kombinationen mehrerer Anlagen verschiedener erneuerbarer Energien oder Erneuerbare-Energien-Anlagen mit Speichern abgegeben werden. Die ausgeschriebene Menge umfasste ein Volumen von 475 MW. Es gingen 53 Gebote mit einer Gebotsmenge von 678 MW ein. Hiervon konnten 32 Gebote mit einer Gebotsmenge von insgesamt 480 MW bezuschlagt werden. Sämtliche Gebote bezogen sich auf Anlagenkombinationen von Solaranlagen und Speichern. Vier Gebote hat die Bundesnetzagentur vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen.
Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 4,50 ct/kWh bis 5,40 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt mit 5,14 ct/kWh unter dem Wert der Vorrunde von 5,34 ct/kWh.
Die größten Zuschlags-Volumina entfielen auf Gebote für Standorte in Bayern (177 MW, 12 Zuschläge), gefolgt von deutlich geringerem Volumen für Standorte in Brandenburg (94 MW, vier Zuschläge) und Nordrhein-Westfalen (48 MW, vier Zuschläge).
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