Für den Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) ist die MiSpeL-Festlegung der Bundesnetzagentur »der lang erwartete regulatorische Schlüssel für die gleichzeitige Nutzung von Grün- und Netzstrom durch Batteriespeicher (Multi-Use)«. Wichtig sei jetzt, dass Netz- und Messstellenbetreiber die neuen Regeln zügig umsetzen. Inhaltlich habe sich das Warten gelohnt: »Die BNetzA beschreibt die Vielfalt möglicher Umsetzungsvarianten konkret und praxisnah«, lobt der Verband. »Co-Located-Batteriespeicher erhalten damit endlich die Möglichkeit, ihre systemischen Vorteile voll auszuspielen und einen elementaren Beitrag zu einer noch kosteneffizienteren Energiewende zu leisten. Insbesondere Batteriespeicher, die mit Erzeugungsanlagen oder Verbrauchern gekoppelt sind, bieten ein erhebliches Potenzial, vorhandene Netzkapazitäten effizienter zu nutzen und dadurch den Bedarf an kostenintensivem Netzausbau zu reduzieren.«
Auch der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) begrüßt die MiSpeL-Festlegung »ausdrücklich«: »Die neuen Regeln für Heimspeicher, für Großspeicher an Erneuerbaren-Anlagen und für bidirektionale Ladepunkte verbinden Kunden- und Systemnutzen. Zusätzliche Vermarktungsmöglichkeiten verbessern die Wirtschaftlichkeit der Speicher, federn Stromspitzen ab und machen erneuerbaren Strom insgesamt besser nutzbar«, kommentiert der BNE. »Viele unsere Forderungen für diesen neuen Markt sind nach einigen, letztendlich fruchtbaren, Diskussionen mit der BNetzA nun erfolgreich umgesetzt worden. Kundennutzen und Systemnutzen auch im Interesse der Netzbetreiber sind nun möglich« sagt BNE-Geschäftsführer Robert Busch. Da bis Ende September 2027 zusätzlich die Zustimmung von Netz- und Messstellenbetreibern erforderlich bleibe, liege es nun an den Netzbetreibern, die Nutzung vorhandener Flexibilitäten nicht doch noch zu verhindern. Der BNE appelliert daher an die Netzbetreiber, startfähige Projekte bereits in der Übergangszeit zuzulassen und Speichern den bezugsseitigen Netzzugang transparent und unbürokratisch zu gewähren.
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