Die geplante Novelle des Energierechts enthält nach Ansicht des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft (BNE) »wegweisende Elemente, führt aber auch zu Fehlentwicklungen«. Positiv seien die Neuerungen bei Netzanschlüssen und für die Vermarktung zu bewerten, negativ die Stagnation durch die KWKG-Verlängerung oder beim Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). »Im Paket zum EEG und EnWG finden sich zum Beispiel für Netzanschlüsse und die Vermarktung sehr positive Entwicklungen, während das MsbG und damit eine schnelle und einfache wettbewerbliche Digitalisierung weiter eine Baustelle der Energiewende bleiben«, sagt Robert Busch, Geschäftsführer beim BNE.
Auch die Vereinfachung der Direktvermarktung für kleine Photovoltaikanlagen sei sinnvoll. »Die Einführung der Pauschaloption ist eine beträchtliche Verbesserung und wird die Direktvermarktung von kleinen Solaranlagen vereinfachen. Auch der Speicherbetrieb und bidirektionales Laden bei Haushaltskunden profitieren. Diese Regelungen sind immens wichtig für marktangebundene Dachanlagen und dienen der Sicherheit des Stromsystems«, sagte Busch. Ist ein Speicher am Markt aktiv, entfällt mit dem Pauschalmodell für PV-Anlagen bis 30 kW die Abgrenzung von Grün- und Graustrommengen. Damit können Heimspeicher erstmals unkompliziert als Flexibilitätsanbieter an den Strommärkten teilnehmen.
Positiv sei auch die Umsetzung von flexiblen Netzanschlussvereinbarungen. »Wir gehen davon aus, dass mit flexiblen Netzanschlussverträgen die häufigen Streitereien um Netzverknüpfungspunkte weniger werden – eine sehr gute Entwicklung für Erneuerbare-Energie-Anlagen und Speicher«, sagt Busch.
Problematisch seien dagegen die Neuerungen im MsbG. Hier gebe es zwar einige Verbesserungen innerhalb des bestehenden Gesetzesrahmens, die grundsätzliche Kritik bleibt jedoch bestehen: »Der monopolgeführte Smart-Meter Rollout wird durch die Novellierung deutlich verteuert, der Wettbewerb aber weiter durch Überkomplexität und Überregulierung behindert – ein völlig falsches Signal. Die Wahrheit ist schlicht: Die schnelle Digitalisierung kann nur durch eine regulatorische Entschlackung und Freisetzung des wettbewerblichen Rollouts gelingen«, so Busch.
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