BNE appelliert an Verteilnetzbetreiber: Schnelle Umsetzung der MiSpeL-Festlegung

MiSpeL-Festlegung
© Bundesnetzagentur

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) begrüßt den Festlegungsentwurfs »MiSpeL« der Bundesnetzagentur (BNetzA) und appelliert an die Verteilnetzbetreiber, diesen schnell umzusetzen. Die Abkürzung MiSpeL für die »Marktintegration von Speichern und Ladepunkten«.

»Die von der BNetzA erarbeitete Festlegung setzt einen klaren und handhabbaren Rahmen, mit dem Speicher und künftig auch bidirektionale Ladepunkte ihre Flexibilität dem Stromsystem zur Verfügung stellen können«, so der BNE. Die Marktaktivierung der Speicher nütze der Versorgungssicherheit, betont der BNE. »Mit der MiSpeL-Festlegung können Speicher an Solar- und Windkraftanlagen dem Stromsystem in Knappheitssituationen helfen und Netzstrom zwischenspeichern, an 365 Tagen im Jahr und rund um die Uhr“.

Reine »Grünstromspeicher« seien weniger effektiv im Kontext von Stromspitzen, Versorgungssicherheit und Systemstabilität. Die MiSpeL-Festlegung erweitere den Rahmen und erlaube es, dass Speichern an bestehenden und neuen Solar- und Windparks auch Netzstrom puffern.

Die Forderungen des BNE sind:

»1: VNB sollen Speichern auch bezugsseitig den Netzzugang zu gewähren
Die neue Energiewirtschaft erwartet von den Verteilnetzbetreibern, auf Basis dieser Festlegung den Speichern auch bezugsseitig Netzzugang zu gewähren (künftiger Standardfall).

2: VNB sollen »Speicher-Nachverdichtungs-Offensive« zulassen
Eine »Speicher-Nachverdichtungs-Offensive« an bestehenden und privat finanzierten Netzanschlüssen ist ohne Fördermitteleinsatz möglich. An Solar- und Windparks haben Betreiber ein Interesse daran, Speicher zu errichten. Investitionen in nachgerüstete Speicher in Co-Location werden nur dann getätigt werden können, wenn Netzbetreiber deren Betrieb zulassen und nicht zu stark einschränken. Der Betrieb von Speichern an existierenden, aber gering ausgelasteten Netzverknüpfungspunkten von Solar- und Windparks ist oft möglich. Für die Verhandlung von flexiblen Netzanschlussverträgen ist Transparenz zur tatsächlichen Netzauslastung nötig, die seitens der Netzbetreiber vorangebracht werden muss.

3: Massengeschäftstaugliche Direktvermarktung von Kleinanlagen ermöglichen
Die Direktvermarktung von Kleinanlagen (der »Marktbetrieb«) hilft erheblich, Stromspitzen aus Photovoltaik im Niederspannungsnetz zu vermeiden. Die Pauschaloption vereinfacht Vermarktung bei PV-Prosumern deutlich. Direktvermarkter haben wegen der unmittelbaren Anbindung an den Strommarkt keinen Anreiz, Strom dann ins Netz einzuspeisen, wenn er nichts wert ist oder sogar einen negativen Wert hat, also regelmäßig zu Zeiten solarer Einspeisespitzen. Seit dem 6.6.2025 muss gemäß GPKE jede Marktlokation, deren Messlokationen vollständig mit iMSys ausgestattet sind, auf Basis von Viertelstundenwerten (d.h. auf Basis der aus den täglichen Zählerstandsgängen gebildeten Lastgängen) bilanziert werden. Die Voraussetzungen für die Direktvermarktung von Kleinanlagen sind gegeben und müssen schnell und reibungsarm in allen Netzgebieten zur Anwendung kommen. Auch ohne die vollumfängliche Implementierung der Pauschaloption in der GPKE ist die Direktvermarktung von Kleinanlagen möglich. Es hängt nun an der Umsetzungsgeschwindigkeit der Netzbetreiber, ob die Direktvermarktung von Kleinanlagen schnell zur Realität wird. Wir empfehlen ein »Fast-Track-Verfahren«, um schnell möglichst viele Bestands- und Neuanlagen in die Direktvermarktung zu bekommen. Die Branche wird für den »Marktbetrieb« einen Standard vorschlagen.

Alle Werkzeuge liegen nun auf dem Tisch: Direktvermarktung, Redispatch, Regelungen zum Speicher-Mischbetrieb und Regelungen zur flexiblen Netznutzung / Überbauung. Es liegt an den Netzbetreibern, die Aus- und Nachrüstung von Solar- oder Windparks mit Speichern schnell möglich zu machen. Die Marktseite ist bereit.«

© PHOTON

Entwurf der MiSpeL-Festlegung
Pressemitteilung

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