BMWE-Studie von E-Bridge: Nur sehr wenige Netzgebiete von Redispatchvorbehalt betroffen

BMWE-Studie E-Bridge
© Rolf Schulten / PHOTON

Im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWE) hat das Analysehaus E-Bridge untersucht, wie viele Netzgebiete in Deutschland künftig als kapazitätslimitierte Gebiete ausgewiesen werden könnten, wenn das aktuell vorliegende Netzpaket Gesetz würde. Darüber berichtet die »Zeitung für kommunale Wirtschaft« (ZfK). Demnach waren im Jahr 2024 sechs Prozent der betrachteten Umspannwerke für Windkraftanlagen kapazitätslimitiert. Für Photovoltaikanlagen waren es fünf Prozent. In kapazitätslimitierten Gebieten sollen Solar- und Windparkbetreiber nach Plänen des BMWE künftig für einen Teil des abgeregelten Stroms auf einen finanziellen Ausgleich verzichten.

Wie die ZfK berichtet, betreffe nur Teil der kapazitätslimitierten Gebiete sogenannte Windvorranggebiete, die exklusiv oder bevorzugt für den Bau und Betrieb von Windkraftanlagen genutzt werden sollen. In lediglich zwei Prozent der Fälle sei es so, dass das Gebiet kapazitätslimitiert ist, obwohl es noch gar keinen Windpark gibt. Bei der Photovoltaik sind demnach vor allem Bayern und vereinzelt Norddeutschland betroffen, wo sich die meisten kapazitätslimitierten Gebiete für Photovoltaikanlagen befinden.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sieht in den von E-Bridge erhobenen Daten eine wichtige Grundlage, um die möglichen Auswirkungen des geplanten Redispatchvorbehalts besser einschätzen zu können. Damit sei erstmals eine nahezu deutschlandweite Übersicht zur Netzauslastungssituation geschaffen worden, die zeige, wo Netzengpässe bestehen und welche Regionen von den vorgesehenen Regelungen potenziell betroffen sein könnten. Der BDEW weist jedoch auch darauf hin, dass die Analyse lediglich den Status quo auf Basis der verfügbaren Daten von 2024 und in Teilen von 2025 abbildet. »Die dynamische Entwicklung der Netzanschlussbegehren sowie des Netzausbaus muss weiter beobachtet und abgebildet werden. Ein enges Monitoring und eine Evaluierung sind daher von hoher Bedeutung, um Fehlentwicklungen schnell zu erkennen und gegebenenfalls gegensteuern zu können«, so Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Die Ausweisung kapazitätslimitierter Netzgebiete sollte auf klar abgegrenzte Engpass-Hotspots beschränkt bleiben.

Der Redispatchvorbehalt geht auf ein von E-Bridge zusammen mit dem Energiekonzern Edis entwickeltes Modell zurück. Dieses wurde später vom Bundesland Mecklenburg-Vorpommern aufgegriffen, in dem Edis der flächenmäßig mit Abstand größte Netzbetreiber ist. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche machte den Redispatchvorbehalt schließlich zum zentralen Bestandteil des Netzpakets, das derzeit im Bundestag verhandelt wird.

© PHOTON

Beitrag ZfK
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