Das Wirtschaftsministerium hat eine »Ökonomische Beratung bei der Entwicklung eines neuen Investitionsrahmens für erneuerbare Energien nach dem EEG« ausgeschrieben. Darin wird ein Entwurf für ein kombiniertes EEG-Fördermodell verlangt, das Elemente produktionsabhängiger und produktionsunabhängiger Zahlungen enthält. Hintergrund sind europäische Vorgaben, die ab spätestens 2027 die Einführung von Differenzverträgen (Contracts-for-Difference, CfD) vorschreiben. Die Reform des europäischen Strommarktdesigns sieht zudem eine Stärkung von Stromlieferverträgen (Power Purchase Agreements, PPAs) vor.
Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung erklärt, den »entschlossenen Ausbau erneuerbarer Energien« weiter voranzutreiben; dieser Ausbau soll jedoch verstärkt »netzdienlich« erfolgen. Die Fachebene des BMWE hat im Rahmen des Dialogprozesses der »Plattform Klimaneutrales Stromsystem« bereits erste Optionen zur Entwicklung eines neuen Investitionsrahmens erörtert. Dabei wurden vier Optionen zur zukünftigen Ausgestaltung des Investitionsrahmens entworfen:
Option 1: gleitende Marktprämie mit Refinanzierungsbeitrag
Option 2: produktionsabhängiger zweiseitiger Differenzvertrag ohne Marktwertkorridor
Option 3: produktionsunabhängiger zweiseitiger Differenzvertrag
Option 4: Kapazitätszahlung mit produktionsunabhängigem Refinanzierungsbeitrag
Die vier Optionen werden seit November 2024 im Rahmen des »Vorhabens zur Weiterentwicklung der Finanzierungsinstrumente für erneuerbare Energien nach dem EEG« erarbeitet. Dabei ist auch das Konzept einer neuen Klasse von »potenzialbasierten« Modellen entstanden, die Eigenschaften der produktionsabhängigen und -unabhängigen Modelle kombinieren. Diese scheint das BMWE nun zu favorisieren, wie auch Marcel Linnemann, Leiter Innovationen & Energiewirtschaftliche Grundsatzfragen bei der Items GmbH & Co. KG in einem Post auf LinkedIn vermutet.
In der Ausschreibung heißt es: »Ziel des Investitionsrahmens ist es unter anderem, effiziente Dispatchentscheidungen auf Grundlage der Marktpreissignale herbeizuführen und eine verzerrende Wechselwirkung der Preissignale mit den Zahlungsströmen des Investitionsrahmens auszuschließen. Dafür sollen sich die Zahlungsströme des Investitionsrahmens teilweise an einem Produktionspotenzial orientieren. Dadurch entstehen für die Anlagenbetreiber Risiken aufgrund einer Abweichung ihrer realen Produktion von dem Produktionspotenzial einer Referenz. Diese Abweichungsrisiken lassen sich reduzieren, indem zwischen gewöhnlichen Stunden (Stunden ohne potenzieller Dispatchverzerrung) und anreizproblematischen Stunden (Stunden mit potenzieller Dispatchverzerrung) unterschieden wird und nur in den anreizproblematischen Stunden auf Grundlage des Produktionspotenzials einer Referenz vergütet wird. In gewöhnlichen Stunden (Großteil aller Stunden) wird die Menge weiterhin produktionsabhängig bestimmt. Somit bleibt man in einem produktionsabhängigen System, welches produktionsunabhängige Vorteile nutzt. Diese Differenzierung kann auch das Problem einer unverzerrten und systemdienlichen Kapazitätsdefinition lösen, das insb. produktionsunabhängigen Instrumenten typischerweise inhärent ist. Diese Klasse von Modellen des Investitionsrahmens sind mit potenzialbasierten Modellen gemeint.«
Laut Linnemann strebt das BMWE an, das parlamentarische Verfahren zur EEG-Novelle im ersten Halbjahr 2026 einzuleiten.
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Anmerkung der Redaktion: Eine frühere Version dieser Meldung nannte als Verfasser des LinkedIn-Post MdB Carsten Linnemann. Der Post stammt jedoch von Marcel Linnemann, Energieexperte bei Items. Wir haben den Fehler korrigiert.


