Der Bundesverband des Solarhandwerks (BDSH) spricht sich gegen die geplante Wirkleistungsbegrenzung von Photovoltaikanlagen aus. Die geplante Neuerung im EEG 2027 sieht vor, dass PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 100 Kilowatt ihre Wirkleistung am Netzanschlusspunkt auf 50 Prozent begrenzen müssen – selbst dann, wenn die Anlagen durch den Netzbetreiber steuerbar sind. Von der 50-prozentigen Begrenzung ist auch die Leistung eines gekoppelten Batteriespeichers oder eines mit bidirektionalem Laden betriebenen Elektroautos betroffen.
»PV-Anlagen, Batteriespeicher, Smart Meter und Energiemanagementsysteme schaffen heute die technischen Möglichkeiten, Einspeisung flexibel und netzdienlich zu steuern«, so der BDSH-Vorstandsvorsitzende Peter Knuth. »Sie sollten deshalb genau dann einspeisen können, wenn der Strom knapp und entsprechend wertvoll ist. Eine pauschale 50-Prozent-Kappung würde diese Flexibilität jedoch ausbremsen.« Nötig seien »intelligente Netze und keine pauschalen Abregelungen«.
Aus Sicht des BDSH ist besonders kritisch, dass eine starre Abregelung die Idee von intelligenter Steuerung und Marktintegration konterkariert. »Wenn Betreiber in Smart Meter, Steuerungstechnik und Energiemanagement investieren, sollte es im Sinne der Netzbelastung und der Energiewende sein, Einspeisung intelligent und netzdienlich zu steuern«, so der Verband.
»Die Lösung aus dem BMWE kaschiert letztlich wieder die fehlende Digitalisierung und Flexibilisierung der Netze, anstatt das Problem dort zu lösen, wo es entsteht: beim Netzausbau«, so Knuth.
»Stromspeicher müssen Strom in Zeiten hoher Erzeugung aufnehmen und ihn in Zeiten hoher Nachfrage wieder bereitstellen können. Genau diese Flexibilität wird mit Direktvermarktung, intelligenten Messsystemen, Energiemanagement und MiSpeL (Marktintegration von Speichern und Ladepunkten) regulatorisch aufgebaut. Die EEG-Novelle sollte diese Entwicklung unterstützen und nicht durch eine pauschale Wirkleistungsbegrenzung am Netzanschlusspunkt einschränken.«
Der BDSH sieht die bestehende Gesetzeslage zur Abregelung nicht steuerbarer PV-Anlagen auf 60 Prozent deshalb als die bessere Lösung.
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