BDSH hat noch Klärungsbedarf zum neuen Abgrenzungsleitfaden

Dachmontage
© BDSH

Der Bundesverband des Solarhandwerks e.V. (BDSH) begrüßt den aktualisierten Abgrenzungsleitfaden der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) und des Deutschen Handwerkskammertages (DHKT). Für die DC-Seite sei bei der Installation von Photovoltaikanlagen nun klar, dass die Montagearbeiten »ab sofort und handwerksrechtlich« dem Dachdeckerhandwerk zuzuordnen sind. Für die Verbandsmitglieder könne man nach einer ersten Einschätzung Entwarnung geben: »Unsere ordentlichen Mitglieder sind bereits Meisterbetriebe, wenn auch vorrangig im Bereich der Elektrik. Hier werden vermutlich Zusatzqualifikationen ausreichen, um die Anforderungen gemäß Leitfaden zu erfüllen. Basis hierfür ist Paragraf 5 der Handwerksordnung (HWO): Wer ein Handwerk nach § 1 Abs.1 betreibt, kann hierbei auch andere Arbeiten in anderen Gewerken ausführen, wenn sie mit dem Leistungsangebot seines Gewerbes technisch oder fachlich zusammenhängen oder dieses wirtschaftlich ergänzen«.

Klärungsbedarf besteht für den BDSH hingegen noch hinsichtlich der konkreten Auswirkungen auf die Zusammensetzung von Montageteams. Auch Fragen des Bestandsschutzes und der Übergangsfristen müssten noch geklärt werden. Dazu stehe man in Kontakt mit den Handwerkskammern und Innungen vor Ort sowie den Dachverbänden auf Bundesebene.

»Ausdrücklich abgrenzen wollen wir uns von denjenigen, die hier ein Aus für viele Handwerksbetriebe erkennen wollen. Alarmismus und Horrorszenarien sind fehl am Platz. Der BDSH betrachtet den Leitfaden als einen wichtigen und konstruktiven Beitrag, um für mehr Qualität in der Branche zu sorgen«, so der BDSH.

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BDSH
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