Am heutigen Mittwoch endet die Frist zur Umsetzung zentraler Vorgaben der überarbeiteten Erneuerbare-Energien-Richtlinie der Europäischen Union in nationales Recht. Diese ist im November 2023 als „Renewable Energy Directive III” (RED III) in Kraft getreten, um einen nahtlosen Anschluss an die Vorgaben der EU-Notfall-Verordnung zu gewährleisten, die zum 30. Juni 2025 ausläuft. Die Verordnung beinhaltet Erleichterungen bei Planungs- und Genehmigungsprozessen für Solar- und Windparks. Zwar wurde das Umsetzungsgesetz am 24. Juli 2024 im Kabinett beschlossen, nach dem Bruch der Ampel-Koalition jedoch nicht mehr weiterverfolgt. Damit sind die Vorgaben der RED III bislang nicht vollständig in nationales Recht umgesetzt.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) drängt nun auf eine schnelle Umsetzung, um Planungs- und Genehmigungsverfahren für Kraftwerke mit erneuerbaren Energien dauerhaft zu vereinfachen. »Die RED III ist der entscheidende Baustein, um Erneuerbare-Energien Projekte in Europa und damit auch in Deutschland zu beschleunigen. Wenn ihre Inhalte nicht schnellstmöglich in nationales Recht überführt werden, droht mit dem Auslaufen der Notfallverordnung ein Rückfall in langwierige Verfahren und neue Rechtsunsicherheiten – gerade im Bereich des Artenschutzes«, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Andreae verweist auf spürbare Verbesserungen, die in den vergangenen Jahren bereits erreicht wurden. So hat sich das Genehmigungsvolumen für Windenergie an Land von rund 4 Gigawatt im Jahr 2022 auf 8 Gigawatt im Jahr 2023 verdoppelt und erreichte im Jahr 2024 bereits 15 Gigawatt. »Jede Verzögerung schwächt die Planungssicherheit für Projekte und konterkariert die ambitionierten Klimaziele«, warnt Andreae.
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