BDEW-Kongress in Berlin: Reiche offen für Alternativen zum Redispatch-Vorbehalt

BDEW-Kongress in Berlin
© BDEW / Screenshot PHOTON

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche möchte die EEG-Novelle und das Netzpaket zügig im Kabinett sehen. »Wir brauchen einen Kabinettsbeschluss vor der Sommerpause«, erklärte sie am Mittwoch auf dem Kongress des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) in Berlin. Das neue EEG müsse zum Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten, so Reiche weiter. Hintergrund ist das Auslaufen der beihilferechtlichen Genehmigung der EU-Kommission für die EEG-Förderung Ende des Jahres. Falls bis dahin keine Neuregelung in Kraft ist, könnten laut BDEW zwar gesetzlich geförderte Neuanlagen in Betrieb genommen werden, allerdings würden sie noch nicht gefördert. Reiche betonte, dass man eine Unterbrechung nicht riskieren wolle.

Reiche erklärte weiterhin, dass sie die Ausbaupfade des EEG beibehalten wolle. Bei der Photovoltaik würde sie »gerne den Schritt vom Dach in die Fläche machen, weil es effizienter ist«. Zudem plädierte sie dafür, dass PV-Freiflächenanlagen künftig zusammen mit Batteriespeichern gebaut werden. Reiche geht davon aus, dass es künftig doppelseitige Differenzverträge (Contracts for Difference, CfD) geben wird: »Wir wollen die PV-Förderung vereinheitlichen – weg von vielen Ausnahmen, hin zu einem Fördersatz. Wir wollen ermöglichen, dass man zwischen der Förderung im EEG oder dem Abschluss von PPA wählen kann«, erklärte sie auf dem Kongress. Ob dieser einheitliche Fördersatz auch für private Hausdachanlagen gelten soll, ließ sie offen. Den früher betonten Zwang zur Direktvermarktung für PV-Anlagen mit einer Leistung bis 25 Kilowatt wiederholte sie nicht.

Eine Überraschung gab es beim Thema Redispatch-Vorbehalt. Geplant ist bislang, dass neue Wind- und Solarkraftwerke in stark ausgelasteten Netzgebieten nur dann errichtet werden dürfen, wenn die Betreiber für zehn Jahre auf Entschädigungen bei einer Abregelung verzichten. In Berlin ließ Reiche nun erstmals öffentlich erkennen, dass sie für eine alternative Lösung offen wäre. Sie erklärte, dass Erneuerbare-Energien-Kraftwerke ihrer Auffassung nach zwar nicht so gebaut werden sollten, dass eine Abschaltung vorprogrammiert sei, die Entschädigung aber dennoch gezahlt werden müsse: »Ich möchte Ihnen aber signalisieren, dass ich offen bin für alle Vorschläge, beispielsweise für einen systemdienlichen Redispatch-Vorbehalt oder einen entsprechenden anspruchsvollen FCA.« Die Energieversorger EnBW und EWE hatten bereits im April Vorschläge für flexible Netzanschlussverträge (FCAs) veröffentlicht. Anstatt wie im Netzpaket des Bundeswirtschaftsministeriums geplant, pauschal jährlich veränderliche »kapazitätslimitierte Netzgebiete« auszuweisen, sollen Gebiete mit eingeschränkten Anschlusskapazitäten frühzeitig transparent dargestellt werden. Während des FCA-Zeitraums sollen Einspeiser am entsprechenden Netzanschlusspunkt technologieunabhängig für maximal 200 Volllaststunden pro Jahr keine Kompensation für im Rahmen des Redispatch abgeregelte Einspeisung erhalten. Die Pläne wurden damals von der Branche der erneuerbaren Energien mit vorsichtigem Optimismus aufgenommen.

© PHOTON

Vorschlag EnBW / EWE zu flexiblen Netzanschlussverträgeng
Mitschnitt Keynote Katherina Reiche

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