BDEW: Erbschaftsteuer bremst Ausbau von PV-Freiflächenanlagen

PV-Freiflächenanlage
© Frank Schuberth / PHOTON

Der BDEW hat heute Vorschläge für eine Reform der erbschaft- und schenkungssteuerlichen Behandlung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen veröffentlicht.

»Der Ausbau von PV-Freiflächenanlagen braucht verlässlichen Zugang zu geeigneten Flächen. Leider führen die gegenwärtigen Regelungen im Erbschaftsrecht dazu, dass landwirtschaftliche Flächen, sollten sie für PV-Freiflächenanlagen verpachtet werden, steuerlich nicht mehr als land- und forstwirtschaftliches Vermögen gelten«, so Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Damit drohe der Verlust erbschaft- und schenkungssteuerlicher Begünstigungen.

»Für Landwirtinnen und Landwirte können damit im Erb- oder Schenkungsfall erhebliche Steuerlasten entstehen – in Einzelfällen sogar höher als die gesamten Pachteinnahmen über die Laufzeit eines Solarparks«, so Andreae weiter. Das schaffe Unsicherheit, erschwert Pachtverträge und bremse den Ausbau von PV-Freiflächenanlagen.

Der BDEW plädiert deshalb für eine gesetzliche Klarstellung. Im besten Fall sollten entsprechende Flächen während der befristeten PV-Nutzung dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zugeordnet bleiben. Alternativ brauche es einen eigenständigen PV-Freiflächen-Begünstigungstatbestand, etwa durch einen pauschalen Bewertungsabschlag oder Freibetrag. Entscheidend sei eine einfache, bürokratiearme Regelung, die den Solarausbau ermöglicht und zugleich landwirtschaftliche Familienbetriebe schützt.

Der BDEW fordert daher eine gesetzliche Neuregelung im Bewertungsgesetz, die PV-Freiflächenanlagen als befristete, gemeinwohlorientierte Sondernutzung erfasst und erbschaftsteuerlich teilweise entlastet, da diese Flächen nicht dauerhaft der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen werden. Dies stelle keine Gleichstellung mit Agri-PV dar, sondern eine eigenständige, differenzierte Lösung, die den Ausbau der Solarenergie im Einklang mit dem Erhalt von landwirtschaftlichen Familienbetrieben ermögliche.

© PHOTON

Positionspapier „Erbschaftssteuer bei Photovoltaik“
Pressemitteilung

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