Bayerischer Rundfunk fragt nach: »Agri-PV: Wo bleibt die Extra-Vergütung?«

Agri-PV Vergütung
© Anne Kreutzmann / PHOTON

Im letzten Jahr wurde das Solarpaket 1 vom Bundestag und Bundesrat beschlossen. Darin ist für Strom aus Agri-PV eine Vergütung von bis zu 9,5 Cent pro Kilowattstunde vorgesehen. Diese darf allerdings erst gezahlt werden, wenn die EU-Kommission eine beihilferechtliche Genehmigung erteilt hat. Diese Genehmigung fehlt jedoch noch immer, weshalb viele Agri-PV-Projekte auf Eis liegen. Der Bayerische Rundfunk hat nach den Gründen für die Verzögerung recherchiert.

»Das Bundeswirtschaftsministerium und das bayerische Wirtschaftsministerium schreiben auf Nachfrage, dass eine rasche beihilferechtliche Genehmigung für des Solarpaket 1 höchste Priorität habe. Von den Behörden und der EU-Kommission ist allerdings nicht zu erfahren, worüber konkret verhandelt wird«, heißt es in einem Beitrag, den der BR24 auf seiner Website veröffentlicht hat.

»Nach Auskunft aus dem Bundeswirtschaftsministerium ist immerhin das klar: Landwirte, die nicht warten und ihren Agri-PV-Strom jetzt zu niedrigen Kilowatt-Tarifen einspeisen, können später nicht mehr auf die höhere Vergütung des Solarpakets 1 umsteigen. Wenn sie dann kommt.«

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