Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) unterstützt einen Mieter in Aachen bei der Genehmigung für ein Balkonkraftwerk. Der Mieter habe letzte Woche Klage gegen seine Vermieterin Vonovia eingereicht, da diese ihn seit mehr als einem Jahr an der Anbringung hindere, so die DUH. Zuletzt habe Vonovia Anfang 2025 eine Reihe überzogener und sachlich ungerechtfertigter Anforderungen gestellt. Dazu zählen laut DUH eine Windlastberechnung, ein statischer Nachweis und die Anwendung der Norm für Vertikalverglasung. Letzteres sei besonders absurd, denn laut DUH fallen Balkonkraftwerke gar nicht unter die besagte Norm. Die DUH verweist hier auf das Deutsche Institut für Bautechnik als Quelle.
Die DUH bezeichnet die Vorgehensweise als Verhinderungsstrategie und fordert rechtliche Klarheit für alle Mieterinnen und Mieter, die Balkonkraftwerke installieren wollen. »Die Bundesregierung könnte dem Verfahren vorbeugen, indem sie einen klar definierten und angemessenen Anforderungskatalog zur Anbringung von Balkonkraftwerken in das Gesetz aufnehmen würde«, sagt Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH.
Vonovia nimmt zu dem spezifischen Fall keine Stellung, spricht sich aber grundsätzlich für Balkonkraftwerke aus: »Wir unterstützen die Einrichtung und den Betrieb von Balkonkraftwerken. Vonovia möchte diese so vielen Mieterinnen und Mietern wie möglich zugänglich machen – denn auch wir als Unternehmen sind sehr daran interessiert, den Klimaschutz und die Energiewende voranzubringen«, so Pressesprecherin Christina Jordan. Bevor ein Balkonkraftwerk installiert werden könne, sei es jedoch wichtig, dass sich Mieter vorab informieren: »Wir bitten also darum, dass sich unsere Mieterinnen und Mieter schon frühzeitig bei uns melden und sich erkundigen, was sie beachten müssen. Dann finden wir eine Lösung, die auch die Gebäudesicherheit und die Sicherheit der Mieterinnen und Mieter berücksichtigt«, sagt Jordan.
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