Baden-Württemberg: Novelle der Landesbauordnung erleichtert Bau von PV-Anlagen

© Thomas Rathay / PHOTON

Der baden-württembergische Landtag hat am 13. März die Novelle der Landesbauordnung (LBO) verabschiedet. Die LBO-Reform „Schnelleres Bauen“ sieht nun eine generelle Verfahrensfreiheit für Photovoltaikanlagen vor, »egal ob es sich um anlagenabhängige oder anlagenunabhängige Solarenergieanlagen handelt«. Die Verfahrensfreiheit wird auch auf bisher genehmigungspflichtige (größere) Freiflächen-Solaranlagen ausgedehnt, da bauordnungsrechtliche Belange in der Regel nicht berührt werden. Soweit Solarenergieanlagen auf oder an baulichen Anlagen angebracht werden, bleibt die damit verbundene Änderung der Nutzung oder der äußeren Gestaltung der baulichen Anlage verfahrensfrei. Die Änderungen sehen zudem eine umfassendere Verfahrensfreiheit für Ladeinfrastruktur vor, die sich auch auf Nebenanlagen und Bestandsanlagen bezieht.
Die LBO muss nun noch im Gesetzblatt veröffentlicht werden und tritt drei Monate später in Kraft.

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Gesetzentwurf
Beschluss

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