Die Kombination aus Landwirtschaft und Photovoltaik – AgriPV – bietet landwirtschaftlichen Betrieben eine attraktive Möglichkeit, Flächen doppelt zu nutzen und zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Insbesondere hofnahe AgriPV-Anlagen sind aufgrund moderner Trackertechnik wirtschaftlich interessant. Doch wie wirken sich aktuelle Unsicherheiten wie negative Strompreise und die EU-Genehmigung des Technologiebonus auf die Wirtschaftlichkeit aus? Und welche Vorteile bietet die Umsetzung als Teilbausatz mit Eigenleistung? Dieser Fachbeitrag liefert Antworten anhand aktueller Beispielrechnungen.
1. Wirtschaftliche Kennzahlen der AgriPV-Anlage
Am Beispiel einer hofnahen 1-MW-AgriPV-Anlage mit Trackertechnik lassen sich die wirtschaftlichen Perspektiven gut darstellen. Die Anlage erzielt einen Jahresertrag von 1.280.000 kWh (1.280 kWh/kWp) und kostet inklusive Trafo und Netzanbindung (€ 220.000) rund 820.000 €.
Tabelle 1: Wirtschaftlichkeit mit und ohne Technologiebonus
Variante | Investitionskosten | EEG-Vergütung | Jahreseinnahmen | Amortisationszeit |
Ohne Technologiebonus | 820.000 € | 6,7 ct/kWh | 85.760 € | 9,6 Jahre |
Mit Technologiebonus | 820.000 € | 9,36 ct/kWh | 119.808 € | 6,8 Jahre |
Erläuterung:
Die Vergütung ohne Technologiebonus liegt bei ca. 6,7 ct/kWh und ergibt Jahreseinnahmen von 85.760 €. Mit dem Technologiebonus steigt die Vergütung auf 9,36 ct/kWh und die Jahreseinnahmen auf 119.808 €. Die Amortisationszeit verkürzt sich dadurch von 9,6 auf 6,8 Jahre.
2. Teilbausatz mit Eigenleistung: Bis zu 200.000 € Ersparnis
Viele landwirtschaftliche Betriebe verfügen über handwerkliches Know-how und können Teile der Anlage in Eigenleistung errichten. Unterstützt durch einen erfahrenen Bauleiter lassen sich so erhebliche Kosten einsparen. Im Beispiel werden die Investitionskosten um 200.000 € reduziert.
Tabelle 2: Wirtschaftlichkeit mit Eigenleistung
Variante | Investitionskosten | EEG-Vergütung | Jahreseinnahmen | Amortisationszeit |
Teilbausatz mit Eigenleistung | 620.000 € | 9,36 ct/kWh | 119.808 € | 5,2 Jahre |
Erläuterung:
Mit Eigenleistung sinken die Investitionskosten auf 600.000 €. Bei gleicher Vergütung von 9,36 ct/kWh verkürzt sich die Amortisationszeit auf nur ca. 5,2 Jahre – eine sehr attraktive Perspektive für landwirtschaftliche Betriebe.
3. Negative Strompreise: Keine Gefahr für EEG-Anlagen
Negative Strompreise am Markt sorgen immer wieder für Unsicherheit. Für viele neue und größere PV-Anlagen (ab 400 kWp) gilt:
Wenn der Strompreis an der Börse mindestens drei aufeinanderfolgende Stunden negativ ist, wird die EEG-Vergütung für diesen Zeitraum nicht gezahlt. Diese zeitweise Aussetzung der Vergütung wird zwar durch eine Verlängerung des Förderzeitraums teilweise ausgeglichen. Die aktuelle Vergütung wird allerdings etwas geschmälert. Prognosen gehen von ca. 5 % negativer Strompreise aus. Die positive Gesamtbilanz einer AgriPV-Anlage wird dadurch nicht entscheidend beeinflusst.
4. Aktueller Stand: Technologiebonus und EU-Genehmigung
Die volle EEG-Vergütung inklusive Technologiebonus liegt aktuell bei 9,36 ct/kWh. Diese Vergütung muss noch von der EU-Kommission genehmigt werden. Bis zur Genehmigung wird die Vergütung voraussichtlich ohne den zusätzlichen Technologiebonus gezahlt. Nach der Genehmigung erfolgt die Nachzahlung des Bonus.
- Die Wirtschaftlichkeit hofnaher AgriPV-Anlagen ist auch bei aktuellen Unsicherheiten am Strommarkt stabil.
- Negative Strompreise haben keinen Einfluss auf EEG-Anlagen.
- Mit Eigenleistung und Technologiebonus lässt sich die Amortisationszeit deutlich verkürzen.
- Die volle EEG-Vergütung wird gezahlt, sobald die EU-Genehmigung vorliegt.
5. Landwirtschaftliche Nutzung
Die weitere landwirtschaftliche Nutzung ist ein entscheidender Faktor für die – alle 3 Jahre nachzuprüfende – Anerkennung als AgriPV Anlage.
Der AgriPV Verlag hat im Jahrbuch AgriPV 2025 (https://www.agripv.de/jahrbuch-agripv-2025) hierzu Details veröffentlicht.
Die wichtigsten Hauptkriterien lauten:
- Landwirtschaftliche Hauptnutzung steht im Vordergrund
Das Konzept muss detailliert darlegen, wie die Fläche weiterhin landwirtschaftlich genutzt wird (z.B. Ackerbau, Dauerkulturen, Dauergrünland, Tierhaltung). - Mindestmaß landwirtschaftlicher Ertrag
Nach Bau der Agri-PV-Anlage muss der landwirtschaftliche Ertrag mindestens 66% des Referenzertrages (bezogen auf einen Dreijahresdurchschnitt) betragen. - Flächenverlust durch die Anlage begrenzt
Der Flächenverlust durch die Agri-PV-Anlage darf maximal 15% (Kategorie 2) der Gesamtfläche betragen. - Anpassung an landwirtschaftliche Bedürfnisse
Verfügbarkeit und Homogentiät von Licht und Wasser müssen überprüft und an die Bedürfnisse der jeweiligen Kulturen angepasst werden. Die Bewirtschaftung muss weiterhin mit den üblichen landwirtschaftlichen Maschinen möglich sein. Dieser Punkt ist durch eine Mindestreihenbreite (ca. 7 m bei 1P Trackern) verbunden mit einer Senkrechtstellung der Module erreichbar. - Technische Anforderungen für Tracker
Bei Trackeranlagen muss eine Mindesthöhe (z.B. 2,10 m lichte Höhe) eingehalten werden, um die landwirtschaftliche Bewirtschaftung (z.B. mit Großmaschinen) weiterhin zu ermöglichen. - Nachweis und Überwachung
Die kontinuierliche landwirtschaftliche Nutzbarkeit muss nachgewiesen und regelmäßig überprüft werden, z.B. über eine Schlagkartei.
Hofnahe AgriPV-Anlagen sind ein Gewinnermodell: Sie bieten wirtschaftliche Sicherheit, schützen vor Klimarisiken, fördern Biodiversität und Bodenqualität und machen landwirtschaftliche Betriebe fit für die Zukunft.