Mit der bevorstehenden Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) plant die Bundesregierung, dass Haushalte ihren Solarstrom künftig über Anbieter vermarkten oder ganz auf die Einspeisung ins Netz verzichten. Doch damit würde sich die Investition in vielen Fällen nicht mehr lohnen, wie eine Analyse von Agora Energiewende zeigt.
Für einen Vier-Personen-Haushalt in einem Bestandshaus würde der Umstieg auf eine Direktvermarktung des Solarstroms jährliche Mehrkosten in Abhängigkeit vom Eigenverbrauch von 185 bis 277 Euro verursachen. In der Folge würde sich der Bau einer Dachanlage vor allem für Haushalte ohne Wärmepumpe und E-Auto nicht mehr lohnen. Damit riskiere der jetzige Gesetzentwurf einen Einbruch beim Ausbau kleiner Dachanlagen, so die Analyse. In Haushalten der unteren Einkommensklassen käme der Ausbau von PV-Dachanlagen vermutlich ganz zum Erliegen. Grund dafür seien vor allem derzeit noch hohe Dienstleistungskosten für die Direktvermarktung von rund 140 Euro jährlich. Bei geringem Eigenverbrauch wäre es für Privathaushalte attraktiver, weiter Netzstrom zu beziehen. Laut Agora müssten die Kosten für die Vermarktung des Stroms auf unter 50 Euro im Jahr sinken, damit auch Anlagen ohne hohen Eigenverbrauch in der Direktvermarktung wirtschaftlich bleiben. Die alternativ vorgesehene Nulleinspeisung, bei der die Haushalte vollständig auf die Einspeisung ins Netz verzichten, würde die Anlagen sogar noch unwirtschaftlicher machen: Die Mehrkosten für einen Vier-Personen-Haushalt im Bestandshaus würden sich auf 281 Euro bei hohem Eigenverbrauch beziehungsweise 333 Euro bei geringem Eigenverbrauch belaufen.
»Kleine PV-Dachanlagen stehen an der Schwelle zur Wirtschaftlichkeit. Doch die vom Gesetzgeber vorgesehene Direktvermarktung ist derzeit noch komplex und teuer für Privathaushalte«, sagt Julia Bläsius, Direktorin von Agora Energiewende Deutschland. »Die Bundesregierung kann die EEG-Novelle jetzt nutzen, um die Marktintegration kleiner PV-Dachanlagen gut vorzubereiten. Wichtig dafür ist, den zweiten Schritt nicht vor dem ersten zu machen: Erst mal müssen die Voraussetzungen geschaffen werden, dann können sich wirtschaftlich attraktive Angebote bilden.« Zu den Voraussetzungen gehören laut Agora etwa standardisierte digitale Schnittstellen zwischen Anlagen und Strommarkt oder der flächendeckende Ausbau von Smart-Metern. Um das zu schaffen, brauche es auch klare Umsetzungsfristen für Netzbetreiber.
Für den Übergang in die Direktvermarktung sieht der EEG-Gesetzentwurf aktuell zwei Jahre vor. In dieser Zeit sollen kleine Dachanlagen statt einer festen Einspeisevergütung den durchschnittlichen Marktwert eines Jahres von Solarstrom erhalten, so wie aktuell alte Anlagen, die nach 20 Jahren aus der EEG-Förderung fallen. »Mit Blick auf die erforderliche Kostenreduktion sind zwei Jahre zu knapp bemessen, um eine attraktive Direktvermarktung in der Breite zu schaffen«, betont Bläsius. »Mit einer ausreichenden Vorlaufzeit von vier Jahren lässt sich der Markteinbruch verhindern.«
Für den Fall, dass die Direktvermarktung die Wirtschaftlichkeitsschwelle in der Übergangszeit nicht erreicht, plädiert der Thinktank zudem für eine Fallback-Option: Dann könnten die Netzbetreiber in die Pflicht genommen werden, den Strom zum aktuellen Börsenstrompreis zu vermarkten und diesen an die Anlagenbetreibenden weiterzureichen, abzüglich einer geringen Gebühr.
Die Analyse »Vom Hausdach in den Strommarkt – Wirtschaftlichkeit und Marktintegration von PV-Kleinanlagen« hat Agora Energiewende auf Basis von Berechnungen vom Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE erstellt.
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