Agora Energiewende schlägt Differenzverträge und PPAs als Ersatz für Marktprämien vor

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Die Berliner Denkfabrik Agora Energiewende schlägt in einer neuen Studie zur Finanzierung von Onshore-Windenergie- und Freiflächen-Solaranlagen eine Kombination von Differenzverträgen (CfD) mit einer anteiligen Finanzierung durch langfristige Stromabnahmeverträge (PPA) vor, die die bisher geltenden Marktprämien ersetzen sollen.
Das Marktprämienmodell, bei dem jede vermarktete Kilowattstunde vergütet wird, führe regelmäßig zu Fehlanreizen: »Durch die produktionsabhängige Förderung entstehen Marktverzerrungen, etwa dass Erneuerbaren-Anlagen Strom einspeisen, auch wenn die Nachfrage bereits gedeckt ist. Die neue Bundesregierung muss dieses Problem im Rahmen der EEG-Reform anpacken«, erklärt Philipp Godron von Agora Energiewende.

Bei der Ausgestaltung der Differenzverträge sollte künftig nicht mehr die Stromproduktion einer einzelnen Anlage, sondern die Produktion einer so genannten Referenzanlage als Bemessungsgrundlage für die Erlösgarantie herangezogen werden. Damit würden Anreize geschaffen, sowohl bei der Investition als auch beim Betrieb nicht nur auf die erzeugte Strommenge, sondern auch auf den Marktwert des Stroms zu achten, heißt es in der Studie.

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Um die Instrumente zu kombinieren, schlägt die Studie vor, den Investoren im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens die Freiheit zu geben, die Höhe der staatlichen Garantie zu wählen. Bei dem vorgeschlagenen Instrument kämen Mehrerlöse nur dann den Investoren zugute, wenn diese die entsprechenden Marktrisiken vorab übernehmen und auf die staatliche Absicherung verzichten. Mehrerlöse, die während der staatlichen Garantiephase anfallen, würden hingegen einem Abschöpfungsmechanismus unterliegen. Das Optionsmodell sollte so ausgestaltet werden, dass unterschiedlich lange Marktabsicherungsphasen gewählt werden können.

Der vorgeschlagene Investitionsrahmen könnte die bisherige staatliche EEG-Förderung ablösen, wenn deren beihilferechtliche Genehmigung durch die Europäische Union Ende 2026 ausläuft. Zudem stehe der Vorschlag im Einklang mit der EU-Strombinnenmarktrichtlinie, die bis 2027 eine bidirektionale Wirkung staatlicher Investitionsinstrumente vorschreibt.

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Studie „Investitionsinstrumente für Wind- und Solaranlagen im Wechselspiel zwischen Markt und Förderung“
Pressemitteilung

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