50Hertz hat als erster deutscher Übertragungsnetzbetreiber die marktbasierte Beschaffung von Blindleistung zur Spannungshaltung eingeführt. Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen wie PV-Freiflächenanlagen und Windparks sowie künftig auch von Elektrolyseuren und Großbatteriespeichern können mit 50Hertz einen Vertrag abschließen und erhalten als Vergütung einen Blindarbeitspreis bei ungesicherter, also nicht kontinuierlicher Bereitstellung sowie zusätzlich einen Vorhaltepreis, wenn sie kontinuierlich gesicherte Blindleistung bereitstellen, heißt es in einer Mitteilung des Übertragungsnetzbetreibers. Damit ersetzen erneuerbare Energien künftig auch bei der Blindleistungsbereitstellung konventionelle fossile Kraftwerke, die bisher mit ihren Generatoren für Blindleistung gesorgt haben. Erneuerbare-Energien-Anlagen können über ihre Wechselrichter auch dann Blindleistung zur Spannungshaltung bereitstellen, wenn sie keine Wirkleistung einspeisen – zum Beispiel bei Dunkelheit oder Windstille.
50Hertz hat mit dem 600-MW-PV-Park Witznitz sowie mit Windparks in Brandenburg bereits Pilotprojekte umgesetzt. Die positiven Erfahrungen aus diesen Projekten hätten dazu geführt, dass 50Hertz die Vorgabe der BNetzA zügig in die Praxis umsetzen konnte, teilt das Unternehmen mit.
»Der Ausbau der Erneuerbaren Energien geht einher mit dem Abbau konventioneller Kraftwerkskapazitäten. Das ist nicht nur eine Herausforderung für die Versorgungssicherheit, Strom rund um die Uhr als Wirkleistung zur Verfügung zu stellen“, sagt Stefan Kapferer, Vorsitzender der Geschäftsführung von 50Hertz: »Es ist auch eine Herausforderung für die System- und Netzstabilität, denn die großen Generatoren in den Kraftwerken regeln Spannung und Frequenz quasi als Nebenprodukt automatisch mit. Die Erneuerbaren Energien, Batterien, Elektrolyseure und auch Konverteranlagen müssen auch diese Aufgabe der Bereitstellung von »Blindleistung“ in Zukunft mehr und mehr übernehmen. Sie sind dazu technisch in der Lage. Der neue Markt ist ein Anreiz, vorhandene und zukünftige Potenziale kosteneffizient zu erschließen, indem zum Beispiel Gleich- und Wechselrichter dafür genutzt werden.“
Mit der Einführung des neuen Systemdienstleistungsmarktes setzt 50Hertz eine Vorgabe der Bundesnetzagentur (BNetzA) vorzeitig um, nach der ein solcher Markt von Hoch- und Höchstspannungsnetzbetreibern mit Blindleistungsbedarf bis Ende Juni 2025 eingeführt werden muss.
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