Das Hamburger New-Energy-Unternehmen 1Komma5° hat sich in einem Verfahren vor dem Landgericht Hamburg durchgesetzt. Der Antrag eines Wettbewerbers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen 1Komma5° wurde vollumfänglich zurückgewiesen, heißt es in einer Mitteilung von 1Komma5. In dem Verfahren ging es um »kostenlosen Strom«. Der Satz »Deutschlands günstigster Strom, ab 0 Cent / kWh« sei keine unzulässige Werbung, teilte das Unternehmen mit.
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