Medien: Bundesregierung will Anspruch zur Installation eines Balkonkraftwerk gesetzlich verankern

Nach einem Bericht der »Welt« hat das Bundesjustizministerium einen Gesetzesentwurf vorgelegt, nachdem Eigentümer und Mieter in Mehrfamilienhäusern künftig einen Anspruch zur Installation eines Balkonkraftwerks haben sollen. Derzeit muss laut Wohnungseigentumsgesetz vor einer Montage die Zustimmung der Miteigentümer in einer Eigentümerversammlung eingeholt. Das Gesetz soll nun so geändert werden, dass Balkonkraftwerke zu den »privilegierten Maßnahmen« gehören, zitiert die Welt aus dem Referentenentwurf. Balkonsolarkraftwerke sollen zudem im Mietrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch als privilegiert festgeschrieben werden. Eine Ablehnung der Genehmigung zur Installation eines Balkonkraftwerks ist dann nur noch in besonderen Fällen möglich.
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