BSW will »atmenden Deckel« zurück
Beitragsdatum: 19.05.2022 - 14:20
In einem gemeinsamen Appell von sieben Bundesverbänden der Immobilien- und Solarwirtschaft werden Nachbesserungen am vorliegenden Entwurf zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Geseztes (EEG) gefordert. Initiiert wurde der Appell vom Bundesverband Solarwirtschaft (BSW).
Die erste von drei Forderungen lautet, die Vergütungen und Marktprämien für ins Netz eingespeisten Solarstrom anzuheben. Das Niveau solle »sowohl bei Teileinspeisung wie auch bei Volleinspeisung einen hinreichend wirtschaftlichen Anlagenbetrieb ermöglichen«. Konkrete Beträge nennt der Text nicht. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Anlagen bis 300 Kilowatt, die ihren gesamten Ertrag ins Netz einspeisen, hierfür eine weit höhere Vergütung erhalten als solche, deren Ertrag auch zum Eigenverbrauch genutzt wird.
»Im Falle einer Zielverfehlung«, also bei einem Zubau von Anlagen, der unter beziehungsweise über den gesteckten Zielen bleibt, soll hierbei dem Appell zufolge »ein Progressions- bzw. Degressionsmechanismus zeitnah die erforderliche Förderhöhe nachsteuern«. Der so genannte »atmende Deckel« des EEG würde demnach »nicht abgeschafft, sondern in eine ›atmende Hebebühne‹ umgebaut werden«. Eine ähnliche Formulierung hatte vor einigen Tagen auch schon der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) in einer Stellungnahme zur EEG-Novelle benutzt.
Der Appell fordert weiterhin dazu auf, die Nutzung von Solarstrom hinter dem Netzanschlusspunkt generell »möglichst einfach und unkompliziert« zu ermöglichen. Insbesondere sollte die Einstufung als Energieversorgungsunternehmen im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes »für Anlagenbetreiber, die keine Energieversorger im eigentlichen Sinn sind, grundsätzlich entfallen«. Dies zielt vor allem auf den derzeit hoch komplizierten Rechtsrahmen für Mieter- und Quartiersstromkonzepte.
Die dritte im Appell erhobene Forderung bezieht sich auf die Stromsteuer, bei der zurzeit selbst Anlagenbetreiber »von bürokratischen Pflichten betroffen sind, die letztlich gar keine Stromsteuer zahlen müssen«. Deshalb solle das Stromsteuergesetz so geändert werden, »dass von der Stromsteuer befreite Strommengen weder zu messen noch zu melden sind und die Anlagenbetreiber dies ohne komplizierte und teure Rechtsberatung beurteilen können«.
Mitunterzeichner sind der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV), der Verband Haus & Grund Deutschland, der Handelsverband Deutschland (HDE), der Verbraucherzentrale Bundesverband, der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) und der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW).
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