BSW begrüßt geplanten Verzicht auf Zertifikate bei gewerblichen Anlagen

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) hat die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) geplanten Vereinfachungen beim Netzanschluss von mittelgroßen Photovoltaikanlagen begrüßt. In den letzten Jahren hatten insbesondere unverhältnismäßige Zertifizierungsanforderungen den Ausbau der meist gewerblich genutzten Anlagen oberhalb einer Leistung von 135 Kilowatt (kW) stark behindert.
In seiner am 5. Mai veröffentlichten überarbeiteten Photovoltaik-Strategie hat das BMWK angekündigt, dass ein Anlagenzertifikat erst ab einer Einspeiseleistung von 270 kW oder einer installierten Leistung von 500 kW erforderlich sein soll. Nun liegen die entsprechenden Referentenentwürfe vor, die allerdings innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt sind.
Eine wesentliche Vereinfachung sieht der Branchenverband auch darin, dass künftig bei diesen Anlagen nicht mehr die sehr aufwändige Netzanschlussregel VDE AR-N 4110 (Mittelspannungsrichtlinie) anzuwenden wäre, sondern die einfachere VDE AR-N 4105 (Niederspannungsrichtlinie), und zwar unabhängig davon, in welcher Spannungsebene der vorhandene Kundenanschluss liegt.
Der BSW hofft nun auf eine schnelle Umsetzung der vorgesehenen Änderungen in der Verordnung zum Nachweis von elektronischen Eigenschaften von Energieanlagen (NELEV) sowie einer neuen Technische-Anforderungen-Verordnung (TAV).
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